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Weitere Leistungen

Modellprojekt "Budget für Arbeit"

In Rheinland-Pfalz besteht für behinderte Menschen die Möglichkeit, ein "Budget für Arbeit" zu erhalten. Es ist eine Geldleistung an ehemals Werkstatt-Beschäftigte, mit der der Zugang zum regulären Arbeitsmarkt erleichtert werden soll. In einem speziell abgestimmten Verfahren werden die Regeln individuell festgelegt, um den jeweiligen Bedürfnissen des einzelnen Leistungsberechtigten gerecht zu werden. Das "Budget für Arbeit" ist eine freiwillige Leistung, die zu jeweils 50 Prozent vom örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger finanziert wird.

Informationen und Auskunft

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Senioren
Thomas Eckelt
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504-2676
Fax: 0621/504-2738
E-Mail Kontakt: Thomas Eckelt

Projekt "Selbst bestimmen – Hilfe nach Mass für Behinderte"

Das Projekt "Selbst bestimmen – Hilfe nach Maß für Behinderte" wurde initiiert, um neue Wege in der Hilfe für behinderte Menschen zu erproben. Es ist seit 1. April 1998 in Ludwigshafen am Rhein und seit 2004 flächendeckend in Rheinland-Pfalz eingeführt. Die Hilfeleistung soll gezielter und individueller den berechtigten Wünschen behinderter Menschen nach selbstbestimmtem Leben entgegenkommen. Selbstbestimmt leben bedeutet, dass behinderte Menschen unter Beachtung ihrer Bedürfnisse und Fähigkeiten die Möglichkeit haben, Entscheidungen, die sich auf ihr Leben auswirken, weitestgehend eigenverantwortlich zu treffen.

Im Mittelpunkt dieses Konzepts steht das sogenannte persönliche Budget, mit dem sich der einzelne behinderte Mensch die Leistungen einkaufen kann, die er benötigt. Und er kann sie dort einkaufen, wo er es für sinnvoll erachtet.

Das persönliche Budget richtet sich in erster Linie an Menschen mit einer psychischen, geistigen oder körperlichen Behinderung, Menschen, die in Heimen leben oder die vor der Wahl stehen, in ein Heim zu ziehen oder Unterstützungsleistungen durch das „Betreute Wohnen“ zu erhalten.

Die Personen, die sich für das persönliche Budget entscheiden, erhalten Geldleistungen nach ihrem persönlichen Teilhabebedarf. Der Einzelne entscheidet allein oder gemeinsam mit der Person, die für ihn die gesetzliche Betreuung übernommen hat, in eigener Verantwortung, wie er mit diesen Mitteln seine soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben stärken kann.

Der persönliche Teilhabebedarf der nachfragenden Person wird durch eine individuelle Teilhabeplanung ermittelt. Das persönliche Budget orientiert sich in der Höhe an diesem individuellen Teilhabebedarf.

Das persönliche Budget nach Bundesrecht (§ 17 SGB IX und § 57 SGB XII) wurde seit dem 1. Juli 2004 weiter ausgestaltet. Es kann nun trägerübergreifend gewährt werden.

Informationen und Auskunft

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Senioren
Thomas Eckelt
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504-2676
Fax: 0621/504-2738
E-Mail Kontakt: Thomas Eckelt

Schwerbehindertenausweis

Jeder, der von einem körperlichen, psychischen oder geistigen Leiden betroffen ist, kann einen Schwerbehindertenausweis beantragen bzw. beantragen lassen. Zuständig für die Feststellung der Behinderung und des Grades der Behinderung und Ausstellung des Ausweises ist das Amt für soziale Angelegenheiten.

Informationen und Auskunft

Amt für soziale Angelegenheiten
Reiterstraße 16
76829 Landau
Telefon: 06341/26 207 (Behinderten-Berater)
Fax: 06341/26-287
Internet: www.lsjv.rlp.de

Der Grad der Behinderung wird im Behindertenausweis vermerkt. Je nach dem Grad der Behinderung und dem zuerkannten Merkzeichen kann der Antragsteller eine oder mehrere der folgenden Vergünstigungen erhalten:

  • Radio- und Fernsehgebührenbefreiung,
  • Sozialtarif bei der Deutschen Telekom,
  • wahlweise: verbilligte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr oder (wenn die Antragstellerin/der Antragsteller noch selbst Auto fährt) Ermäßigung bei der KFZ-Steuer,
  • Begleitung im öffentlichen Nahverkehr; für die Begleitperson ist die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Personennahverkehr kostenlos.

Befreiung von den Radio- und Fernseh-Gebühren

Wer behindert ist (Merkzeichen RF im Schwerbehindertenausweis), kann sich von der Entrichtung von Radio-und Fernsehgebühren befreien lassen. Behinderte erhalten die Befreiung unabhängig vom Einkommen.

Informationen und Auskunft

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Bürgerdienste
Rathausplatz 20
67059 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504–3711
Fax: 0621/504-2144
E-Mail Kontakt: Bürgerdienste

Sozialtarif bei der deutschen Telekom

Wer von der Radio- und Fernsehgebührenpflicht befreit oder blind, gehörlos oder sprachbehindert ist und wem ein Grad der Behinderung von mindestens 90 Prozent zuerkannt wurde, kann bei der Telekom eine Vergünstigung auf den Telefontarif erhalten (Flatrate- Tarife oder mit dem Internet kombinierte Tarife sind davon ausgenommen).

Informationen und Auskunft

Telekomladen

  • Bismarckstraße 108
    67059 Ludwigshafen am Rhein,
    Telefon: 0621/62 52 85
  • Im Zollhof 4 (in der Rhein-Galerie)
    67061 Ludwigshafen am Rhein
    Telefon: 0621/68 56 66 66
  • Rathausplatz 23 (im Gebäude der Deutschen Post)
    67059 Ludwigshafen am Rhein
    Telefon: 0621/59 29 91 77
  • Hedwig-Laudien-Ring 3
    67071 Ludwigshafen am Rhein,
    Telefon: 0621/671 91 51 51
  • Kostenfreie Hotline: 0800/330 10 00

Landespflegegeld

Anspruch auf Landespflegegeld haben alle Menschen in Rheinland-Pfalz, die durch Geburt, Krankheit oder Unfälle außerordentlich behindert sind. Das Landespflegegeld stellt eine finanzielle Entlastung für Mehraufwendungen dar, die automatisch bei der notwendigen Fürsorge für einen Schwerbehinderten aufgewendet werden müssen; es beträgt 384 EURO monatlich.

Das Landespflegegeld ist, auch wenn die Antragstellung beim örtlichen Sozialhilfeträger erfolgt, keine Leistung der Sozialhilfe. Es wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Auf das Landespflegegeld werden aber Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. die Pflegegeldzahlung der Pflegeversicherung, angerechnet, so dass in der Regel erst die Antragstellung bei der Pflegekasse erfolgen muss.

Informationen und Auskunft

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Senioren
Gabriele Böhler
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504-2681
Fax: 0621/504-2738
E-Mail Kontakt: Gabriele Boehler

Landesblindengeld

Nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten Blinde ohne Rücksicht auf Einkommen und Vermögen Landesblindengeld. Die Höhe des Landesblindengelds beträgt derzeit 410 EURO. Auf das Landesblindengeld werden aber Leistungen bei Pflegebedürftigkeit nach anderen Rechtsvorschriften, z.B. die Pflegegeldzahlung der Pflegeversicherung, angerechnet.

Informationen und Auskunft

Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Bereich Senioren
Gabriele Böhler
Europaplatz 1
67063 Ludwigshafen am Rhein
Telefon: 0621/504-2681
Fax: 0621/504-2738
E-Mail Kontakt: Gabriele Boehler

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