Die Teilhabe von behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern - seien es Kinder mit einer von Geburt an bestehenden Behinderung oder Erwachsene mit einer durch die Folgen von Erkrankung oder Unfall bedingten Behinderung - an der Gemeinschaft muss das besondere Anliegen der Gesellschaft sein.
Teilhabe an der Gesellschaft stärken
Hierzu bedarf es der Unterstützung bestehender und neuer Initiativen und entsprechender Einrichtungen und Träger, um frühzeitig und möglichst umfassend zu beraten, die erforderlichen vielseitigen medizinisch-therapeutischen Behandlungsangebote zu machen, im Vorschul- und Schulalter als Ergänzung der Familienerziehung entsprechende Bildungsinhalte zu vermitteln, Wege zu einem erfolgreichen Berufs- und Arbeitsleben zu erschließen, den behinderten Mitbürgern und Mitbürgerinnen eine volle Teilhabe an allen Bereichen öffentlichen und gesellschaftlichen Lebens zu garantieren.
Partnerschaftlicher Umgang zwischen allen Bürgern
Diese vielfältigen Aufgaben der Teilhabe erfordern den Einsatz aller Mitglieder der Gesellschaft: der staatlichen und kommunalen Stellen, der verschiedenen Gruppierungen unserer Gesellschaft, der Wirtschaft und Industrie, der Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, aber auch gerade jedes einzelnen Bürgers und ebenso der Betroffenen selbst.
Oberstes Ziel dieser Bemühungen und Maßnahmen ist die möglichst eigenständige Lebensgestaltung des behinderten Menschen selbst, seine Eigenverantwortlichkeit und die partnerschaftliche Selbstverständlichkeit des Umgangs von behinderten und nichtbehinderten Bürgern, sei es in der Nachbarschaft, in der Arbeitswelt, im Kultur- und Freizeitbereich.
Eine in diesem umfassenden Sinne verstandene Teilhabe bezieht auch die Angehörigen eines behinderten Menschen in diese Beziehungen mit ein. Erfreulicherweise sind in den letzten Jahren neben den Bemühungen der öffentlichen Hand eine Reihe privater Initiativen entstanden, die aus der Not der eigenen Erfahrung heraus neue Wege zur Hilfe bedeuten. Das Angebot von Einrichtungen kommunaler und privater Träger konnte ausgebaut oder durch neue Zentren erweitert werden.
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen - Sprechzeiten:
nach Vereinbarung - Ansprechpartner:
Norbert Breit Behindertenbeauftragter der Stadt Ludwigshafen Tel. 0621/504-2525 Fax 0621/504-3071 E-Mail Kontakt: Norbert Breit
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