Beim ersten Besuch in der Stadtbibliothek können viele Fragen entstehen. Hier gibt es die wichtigsten Informationen im Überblick.

Anmeldung

  • Die Anmeldung ist in der Zentralbibliothek und in allen Zweigstellen der Stadtbibliothek möglich und muss in der Regel persönlich vorgenommen werden. Eine Anmeldung per Telefon ist ausgeschlossen.
  • Neu: Bis auf Weiteres ist eine Anmeldung per E-Mail möglich: Schicken Sie uns ein Scan/Foto Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder alternativ Reisepass plus Adressnachweis anbeate.minninger@ludwigshafen.de. Nach Anmeldung schicken wir eine Forderung über die Jahresgebühr und weitere Erläuterungen.
  • Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres benötigen zur Anmeldung die schriftliche Einwilligungserklärung einer*eines Erziehungsberechtigten. Bei Anmeldung muss daher zusätzlich das "Anmeldeformular für Kinder und Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr" ausgefüllt und der Stadtbibliothek zugekommen lassen werden. Das Anmeldeformular ist unten auf dieser Seite im Bereich "Formulare" zu finden.
  • Benötigt wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass. Bei einem Pass ist zusätzlich die Anmeldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes erforderlich.
  • Der Benutzungsausweis muss zu jeder Ausleihe vorgelegt werden und bleibt Eigentum der Stadtbibliothek. Er ist nicht übertragbar.
  • Ein etwaiger Verlust des Ausweises ist der Bibliothek unverzüglich zu melden. Für Schäden, die durch den Missbrauch (auch durch dritte Personen) des Benutzungsausweises entstehen, ist die eingetragene Benutzerin beziehungsweise der eingetragene Benutzer haftbar, auch wenn sie/ihn kein Verschulden trifft.

Ausleihe

  • Alle Medien mit Ausnahme des Präsenzbestandes sind ausleihbar.
  • Die Leihfrist beträgt vier Wochen.
  • Die Bücher und AV-Medien aus den Schulbibliotheken Theodor-Heuss-Gymnasium und Carl-Bosch-Gymnasium können nur von Schüler*innen und Lehrkräften der Schulen entliehen werden

Verlängerung von Medien

  • Medien können vor Ablauf auf Antrag in der Regel zweimal verlängert werden, wenn keine Vorbestellung vorliegt. Die Verlängerungsfrist beginnt mit dem Tag des Antrags auf Verlängerung. Medien der Gruppen Bestseller, Konsolenspiele und Dinge aus der Bibliothek der Dinge sowie Klassensätze sind von der Verlängerung ausgeschlossen.
  • Das Verlängerungstelefon der Zentralbibliothek (0621 504-2611) ist während der gesamten Öffnungszeiten erreichbar. Es ist empfehlenswert, die Nummer des Bibliotheksausweises bereit zu halten.
  • Bücher und Medien, deren Leihfrist noch nicht abgelaufen ist, können auch online über das Internet oder an den Katalog-PCs in der Bibliothek unter "Konto" verlängert werden.

Gebühren

Jahresentgelt

  • Für alle Personen unter 18 Jahren ist die Nutzung der Stadtbibliothek kostenlos.
  • Für Personen ab 18 Jahren gilt: ein Nutzungsjahr (nicht Kalenderjahr) kostet 20 Euro.
  • Die Metropol-Card, die zur Nutzung von über 40 weiteren Stadtbibliotheken in der Region (beispielsweise Mannheim, Heidelberg oder Speyer) berechtigt, kostet 24 Euro.
  • Ein Gastausweis kostet 5 Euro pro Nutzungsjahr. Dieser berechtigt vor allem zur Ausleihe von Laptops/iPads in der Bibliothek, zur Nutzung des W-Lans sowie zum Drucken. 
    Für weitere Ausleihen (Bücher, CDs und mehr) mit dem Gastausweis werden 2 Euro für jedes Medium berechnet!
  • In der Zentralbibliothek ist die Bezahlung der Jahresentgelte und Gebühren per EC-Karte möglich.
  • Das, bei Verlängerung des Benutzungsausweises fällige, Jahresentgelt kann auch online per E-Payment im OPEN-Katalog bezahlt werden. Die Jahresgebühr kann erst gezahlt werden, wenn sie durch die Mitarbeiter*innen der Stadtbibliothek auf das jeweilige Bibliothekskonto gebucht wurde. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie die Jahresgebühr per E-Payment bezahlen möchten. Anleitung: Gebühr online bezahlen im OPEN-Katalog

Mahngebühren

  • Wurde die Leihfrist eines Buches/Mediums überschritten, ist für jedes ausgeliehene Buch/Medium pro Woche ein Entgelt von 2 Euro zu zahlen (Kinder bis 18 Jahre zahlen 0,50 Euro). Für jedes Mahnschreiben wird - zusätzlich zum Säumnisentgelt - jeweils das Briefporto erhoben.
  • Wenn ein ausgeliehenes Buch/Medium verloren geht, muss ein finanzieller Ersatz im Neuwert des verlorenen Gegenstandes plus 4 Euro Bearbeitungsentgelt geleistet werden.
  • Sie können die Mahngebühren auch online per E-Payment im OPEN-Katalog bezahlen. Anleitung: Gebühren online bezahlen im OPEN-Katalog

NEU: Umstellung auf Mailversand bei der 1. und 2. Mahnung

Die Stadtbibliothek Ludwigshafen wird ab 01.12.2023 das Versenden der kostenpflichtigen schriftlichen Mahnungen (bei Überschreiten der Leihfrist von Büchern und anderen Medien) von Post- auf E-Mail-Versand umstellen. Sofern uns Ihrerseits bereits die Erlaubnis vorliegt, Ihre E-Mail-Adresse zu speichern und zur Übermittlung von Informationen zu verwenden (Formular Einwilligung zur Datenverarbeitung in der Stadtbibliothek Ludwigshafen), erfolgt dies automatisch. Sollten Sie die Mahnungen weiterhin per Briefpost erhalten wollen, teilen Sie uns dies bitte mit.
Haben Sie uns noch keine E-Mail-Adresse mitgeteilt, möchten die Mahnungen und andere Informationen jedoch künftig auf elektronischem Wege erhalten, so ist dies jederzeit möglich. Sprechen Sie unsere Mitarbeiter*innen vor Ort gern an.