Briefwahl ab 28. April möglich

Wahlberechtigte, die ihre Stimme am Wahltag nicht im Wahllokal abgeben möchten oder sich beispielsweise wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ludwigshafen aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Europawahl und an der Kommunalwahl, die am Sonntag, 25. Mai 2014 stattfinden, teilzunehmen. Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines (Briefwahlunterlagen) erforderlich.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" kann jeder Wahlberechtigte seine Briefwahlunterlagen beantragen. Die Unterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt dann umgehend an die Adresse der wahlberechtigten Person in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an die hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden. Wählerinnen und Wähler, die bis zum 4. Mai 2014 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3830 oder per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 28. April 2014 auch im Rathaus, Rathausplatz 20, Wahlamt, 4. OG, zu den regelmäßigen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen.
Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Briefwahlunterlagen können auch online über die Internetseite der Stadt Ludwigshafen, www.ludwigshafen.de, beantragt werden.

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für einen Dritten nicht aus.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 23. Mai 2014, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt, 4. OG, stellen.

Die beiden Wahlbriefumschläge für die Europawahl (rot) und die Kommunalwahl (orange) müssen spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag um 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen, vorliegen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.

Wer Briefwahl beantragt hat, muss bei der Kommunalwahl auch per Briefwahl wählen und kann am Wahltag nicht im Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen. Wählerinnen und Wähler, die mit den Briefwahlunterlagen für die Hauptwahl auch die Briefwahlunterlagen für eine eventuelle Stichwahl am Sonntag, 8. Juni 2014, beantragen möchten, müssen dies auf dem Antrag ausdrücklich vermerken.

Wer für die Hauptwahl am Sonntag, 25. Mai 2014, keine Briefwahl beantragt hat, jedoch für die Stichwahl Briefwahl beantragen möchte, kann die Unterlagen ab Freitag, 30. Mai 2014, wie oben für die Hauptwahl beschrieben, beantragen.

Weitere Fragen zum Thema Briefwahl beantwortet das Wahlteam unter briefwahl@ludwigshafen.de oder telefonisch unter der Nummer 0621 504-3830.