Schulanmeldungen für die Grund- und Förderschulen

Der Anmeldetermin für schulpflichtige Kinder, die im Schuljahr 2021/22 die Grund- oder Förderschulen besuchen sollen, ist am Montag, 7. September 2020. An diesem Tag müssen alle Kinder für das Schuljahr 2022/22 angemeldet werden, die vor dem 1. September 2021 ihren sechsten Geburtstag haben, also die bis einschließlich 31. August 2015 und früher geborenen Mädchen und Jungen. Dies gilt auch für körperlich, seelisch und geistig behinderte Kinder. Wenn eine offensichtliche oder vermutete Behinderung vorliegt, können diese Kinder unmittelbar bei der zuständigen Förderschule angemeldet werden.

Zur Anmeldung in der jeweiligen Schule müssen die Kinder von einem Elternteil begleitet werden. Mitgebracht werden müssen eine Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie gegebenenfalls eine Bescheinigung des Kindergartens über den Kindergartenbesuch. Die Schulpflicht gilt auch für Kinder ausländischer Nationalität.

Kinder früherer Jahrgänge, die vom Schulbesuch zurückgestellt waren, müssen ebenfalls wieder angemeldet werden. Der so genannte Zurückstellungsschein wird dann zusätzlich zur Anmeldung benötigt.

Noch etwas Zeit haben Eltern der so genannten "Kann-Kinder": Diese Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, aber in die Schule aufgenommen werden können, wenn ihre Entwicklung dies erlaubt, werden am Dienstag, 2. Februar 2021, angemeldet. Bei den "Kann-Kindern" entscheiden die Schulleitungen gemeinsam mit den Schulärzt*innen ob die Kinder schulreif sind. Wenn die Eltern einverstanden sind, wird auch die Einschätzung der Kindertagesstätte mit berücksichtigt.

Informationen über die Schulen und die Anmeldung gibt es im Internet unter www.ludwigshafen.de.