Weiterer Marktsonntag am 30. November 2014 festgelegt

Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat für Sonntag, 30. November 2014, einen weiteren Marktsonntag festgelegt. An Marksonntagen dürfen im Stadtgebiet in allen Stadtteilen Ludwigshafens in der Zeit von 11 bis 18 Uhr privilegierte Spezialmärkte nach § 6 Absatz 2 des Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte (LMAMG) sowie Floh- und Trödelmärkte nach § 8 LMAMG durchgeführt werden. Als privilegierte Spezialmärkte gelten gemäß LMAMG Märkte, welche geeignet sind, die regionale Identität oder den Tourismus zu fördern oder Gegenstände reinen Liebhaberinteresses ohne Gebrauchswert feilzubieten.

Die Stadt weist darauf hin, dass am Marktsonntag die im Amtsblatt aufgeführten rechtlichen Bestimmungen zu beachten sind.