Ab Montag Briefwahl möglich

Ab Montag, 8. Februar 2016, ist die Briefwahl zur Landtagswahl am 13. März möglich. Wahlberechtigte, die ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben möchten oder sich zum Beispiel wegen einer Urlaubs- oder Dienstreise nicht in Ludwigshafen aufhalten, haben die Möglichkeit, durch Briefwahl an der Landtagswahl teilzunehmen. Hierzu ist die Beantragung eines Wahlscheines und damit der Briefwahlunterlagen erforderlich.

Ab Freitag, 5. Februar 2016 werden den Wahlberechtigten in Ludwigshafen ihre Wahlbenachrichtigung zugestellt. Wählerinnen und Wähler, die bis zum 21. Februar 2016 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich umgehend unter der Rufnummer 0621 504-3830 oder per E-Mail unter briefwahl@ludwigshafen.de mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.

Mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten "Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines" kann jede und jeder Wahlberechtigte Briefwahlunterlagen beantragen. Die Unterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt umgehend an die Adresse des Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten die Wahlberechtigten bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre hiesige Anschrift, dass die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift versendet wurden.

Die Briefwahlunterlagen können ab Montag, 8. Februar 2016 auch im Rathaus Ludwigshafen, Rathausplatz 20, Wahlamt, erstes Obergeschoß, persönlich abgeholt werden. Es ist dann auch möglich, direkt vor Ort zu wählen. Hierzu ist grundsätzlich die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Am Fasnachtsdienstag, 9. Februar 2016, schließen alle Bereiche der Stadtverwaltung bereits um 12 Uhr.

Die Briefwahlunterlagen können ab Montag, 8. Februar, auch online über die Internetseite der Stadt Ludwigshafen, www.ludwigshafen.de, beantragt werden.

Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine entsprechende Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht zur Beantragung der Briefwahlunterlagen für einen Dritten nicht aus.

Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 11. März 2016, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt.

Wählerinnen und Wähler, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.

Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 13. März 2016, 18 Uhr im Rathaus, Rathausplatz 20, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen vorliegen. In den Wahllokalen im Stadtgebiet werden am Wahltag keine Briefwahlunterlagen angenommen.

Fragen zum Thema Briefwahl beantwortet das Wahlamt unter briefwahl@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3831. Das Wahlamt ist geöffnet von Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr. Abweichende Öffnungszeiten gelten an Fasnachtsdienstag, 9. Februar, an diesem Tag ist das Wahlamt von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Am Freitag, 11. März 2016, dem Freitag vor der Wahl, ist das Wahlamt von 8 bis 18 Uhr geöffnet.