Ortsvorsteherwahl in Rheingönheim: Briefwahl ab 2. Mai möglich

Für die Wahl des Ortsvorstehers in Rheingönheim am Sonntag, 28. Mai 2017, können Wählerinnen und Wähler ab kommenden Dienstag, 2. Mai 2017, Briefwahl beantragen. Die dafür benötigten Wahlbenachrichtigungen werden derzeit im Stadtteil ausgetragen und sollen bis 7. Mai allen Wahlberechtigten vorliegen.

Anträge auf Briefwahl können ab 2. Mai 2017 online über die Homepage der Stadt www.ludwigshafen.de gestellt werden. Außerdem können die Anträge auch per Post an das Wahlamt im Rathaus, Rathausplatz 20, 67059 Ludwigshafen oder Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen geschickt werden. Direkt vor Ort in Rheingönheim kann im Ortsvorsteherbüro im Gemeindehaus, Hauptstraße 210, Briefwahl beantragt werden. Hier können Wählerinnen und Wähler bereits ab 2. Mai direkt wählen. Das Ortvorsteherbüro ist geöffnet montags bis mittwochs von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 9 bis 12.30 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, also am 26. Mai, ist das Ortsvorsteherbüro von 9 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Wer bis 7. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich unter Telefon 504-3831 ans Wahlamt wenden.