Neue Regelungen zum Unterhaltsvorschuss treten in Kraft

Zum 1. Juli 2017 treten neue Regelungen zum Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende in Kraft. Damit haben Alleinerziehende, deren Ex-Partner nicht oder unregelmäßig für die gemeinsamen Kinder aufkommen, künftig Anspruch auf eine höhere finanzielle staatliche Unterstützung.

Dies sind die wesentlichen Veränderungen: Bislang erhalten Kinder den Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt nur bis zum zwölften Geburtstag und höchstens 72 Monate lang. Künftig entfällt die Befristung und der Anspruch wird verlängert und gilt bis zum 18. Lebensjahr eines Kindes. Allerdings erhalten Kinder ab dem zwölften Lebensjahr den Vorschuss nur dann, wenn sie nicht auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind oder der alleinerziehende Elternteil zwar Hartz-IV-Leistungen bekommt, aber ein Einkommen vom mindestens 600 Euro im Monat erzielt. Der monatliche Unterhaltsvorschuss beträgt nach Abzug des zu zahlenden Kindergeldes für Kinder bis fünf Jahre 150 Euro, für Kinder von sechs bis elf Jahren 201 Euro und für Kinder und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren 268 Euro.

So läuft das Antragsverfahren

Mit der Gesetzesänderung werden gleichzeitig neue verbindliche landeseinheitliche Antragsformulare eingeführt, die ab sofort auf der Homepage der Stadtverwaltung Ludwigshafen, www.ludwigshafen.de, zum Herunterladen zur Verfügung stehen oder beim Jugendamt im Stadthaus Westendstraße 17 im Erdgeschoß in gedruckter Version zum Mitnehmen ausliegen.

Aufgrund der erwarteten hohen Anzahl von Neuanträgen bittet das Jugendamt, die Anträge ausschließlich schriftlich beim Stadtjugendamt, Abteilung Kindesunterhalt, Westendstraße 17, 67059 Ludwigshafen, einzureichen und die erforderlichen Nachweise und Belege vollständig beizufügen.

Gleichzeitig führt das Stadtjugendamt zum 1. Juli 2017 eine individuelle Terminvergabe ein. Damit sollen lange Wartezeiten für Antragstellerinnen und Antragsteller vermieden werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können so außerdem die ihnen zur Verfügung stehende Arbeitszeit optimal nutzen, was wiederum die Bearbeitungszeiten von Leistungsanträgen verkürzt.

Ein individueller Termin kann montags bis donnerstags in der Zeit von 9 bis 10 telefonisch vereinbart werden. Im Telefonat werden bereits die persönlichen Gegebenheiten sowie die voraussichtliche Dauer des Behördenganges mit den Bürgerinnen und Bürgern abgeklärt. Sollte ein Telefongespräch in dem genannten Zeitraum nicht möglich sein, können Nachrichten auf dem Anrufbeantworter hinterlassen werden. Selbstverständlich ist auch eine Kontaktaufnahme per E-Mail möglich. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes melden sich dann zeitnah zurück. Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem Anfangsbuchstaben des Familiennamens. Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sind für die Buchstaben A bis Bh: Renate Peters, Telefon 504-2882, E-Mail renate.peters@ludwigshafen.de; Bi bis Dh, Daniela Büttner, Telefon 504-3571, E-Mail daniela.buettner@ludwigshafen.de; Di bis Gd, Kerstin Weissert, Telefon 504-2885, E-Mail kerstin.weissert@ludwigshafen.de; Ge bis Hq, Astrid Boehme-Klamm, Telefon 504-2764, E-Mail astrid.boehme-klamm@ludwigshafen.de, Hr bis Md, Martina Schmitt, Telefon 504-3989, E-Mail martina.schmitt@ludwigshafen.de, und Me bis Z, Frank Hornberger, Telefon 504-2881, E-Mail frank.hornberger@ludwigshafen.de.

Die Kontaktdaten der zuständigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter finden sich auch auf www.ludwigshafen.de und sind dem Antragsformular auf Unterhaltsvorschuss beigefügt.

Das Stadtjugendamt bittet Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, sollte es in den ersten Wochen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes aufgrund der Vielzahl von Anträgen zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen.

Insgesamt erhalten in Ludwigshafen derzeit 1.351 Kinder Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz. 721 Kinder sind bis fünf Jahre alt, 630 Kinder zwischen sechs und elf Jahren alt. Schätzungen des Jugendamtes gehen von einer Zahl von rund 1.100 erwarteten Neuanträgen aus.

Zum Hintergrund:

Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden. Um die Situation von Alleinerziehenden zu verbessern, haben sich Bund und Länder darauf verständigt, den Anspruch auf Unterhaltsvorschuss zum 1. Juli 2017 auszuweiten. (Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)