Briefwahl noch bis 22. September möglich

Noch bis Freitag, 22. September 2017, 18 Uhr, können Wählerinnen und Wähler vor Ort im Rathaus ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Wer den Briefwahlantrag online oder per Post ans Wahlamt schickt, erhält die Briefwahlunterlagen nach Hause und kann dort in aller Ruhe wählen. Beim Zurückschicken ans Wahlamt sollten aber die Laufzeiten der Post bedacht werden. Wahlbriefe, die bis Sonntag, 24. September, 18 Uhr, nicht beim Wahlamt eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt.

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. Auch hier müssen die Wahlbriefe bis 18 Uhr beim Wahlamt vorliegen.

Die Wahlvorstände in den Wahllokalen in den Stadtteilen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen.