Petition wird dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt

Die Petition, die Birgit Stärk heute Vormittag an Ortsvorsteher Christoph Heller übergeben hat, ist bei Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse eingegangen. Die OB wird die Petition dem Stadtrat, der dafür gemäß § 16b der Gemeindeordnung zuständig ist, zur Beratung vorlegen.