OB-Wahl: Wahlausschuss bestätigt Wahlergebnis und legt Stichwahl fest

Nachdem bei der OB- Wahl am 24. September 2017 keine Bewerberin oder kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte, findet am Sonntag, 15. Oktober 2017 eine Stichwahl zwischen der Kandidatin und dem Kandidaten statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erzielt haben. Zur Stichwahl zugelassen sind Jutta Steinruck (SPD) und Dr. Peter Uebel (CDU). Dies hat der Wahlausschuss in seiner Sitzung am heutigen Dienstag, 26. September 2017, gleichzeitig mit der Feststellung des Ergebnisses der Wahl vom 24. September beschlossen.
Wahlberechtigte, die bereits mit den Briefwahlunterlagen für die erste Wahl am 24. September 2017 Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, erhalten diese voraussichtlich ab Freitag, 29. September 2017, zugesandt. Wenn sich Wahlberechtigte nicht mehr sicher sind, ob sie bereits Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragt haben, können sie dies unter der Telefonnummer 504-3830 beim Wahlamt erfragen.

Wer noch Briefwahlunterlagen für die Stichwahl beantragen möchte, kann dies ab 27. September 2017 schriftlich bei der Stadt Ludwigshafen, Wahlamt, Postfach 21 12 20, 67012 Ludwigshafen oder online über www.ludwigshafen.de tun. Persönlich kann die Stichwahl beim Briefwahlbüro im ersten Obergeschoß des Rathauses ab Freitag, 29. September 2017, beantragt werden. Dort können Wählerinnen und Wähler auch direkt ihre Stimme abgeben. Die Briefwahl kann vor Ort im Rathaus bis Freitag, 13. Oktober 2017, 18 Uhr, beantragt werden. Wer den Briefwahlantrag online oder per Post ans Wahlamt schickt, erhält die Briefwahlunterlagen nach Hause und kann dort in aller Ruhe wählen. Beim Zurückschicken ans Wahlamt sollten aber die Laufzeiten der Post bedacht werden. Wahlbriefe, die bis Sonntag, 15. Oktober, 18 Uhr, nicht beim Wahlamt eingegangen sind, werden nicht berücksichtigt. Wer für die Stichwahl Briefwahl beantragt, kann an dieser Wahl auch nur per Briefwahl teilnehmen. Eine Stimmabgabe im Wahllokal ist dann nicht mehr möglich.

Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung kann auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr Briefwahl beantragt werden. Auch hier müssen die Wahlbriefe bis 18 Uhr beim Wahlamt im Rathaus vorliegen. Die Wahlvorstände in den Wahllokalen in den Stadtteilen dürfen keine Briefwahlunterlagen entgegennehmen.

Das Briefwahlamt im Rathaus hat am Freitag, 29. September 2017, von 8 bis 13 Uhr und ab Montag, 2. Oktober 2017, von montags bis mittwochs von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr, sowie freitags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Am Freitag, 13. Oktober 2017, hat das Briefwahlbüro von 8 bis 12 Uhr und 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Feiertag, Dienstag, 3. Oktober 2017, ist das Briefwahlbüro geschlossen.

Für die Urnenwahl am 15. Oktober 2017 werden in allen Wahllokalen jeweils mehrere Stimmbezirke zusammengelegt. Die Wahlberechtigten können aber jeweils in ihrem angestammten Wahllokal beziehungsweise Wahlgebäude wählen gehen.

Auch wer seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr zur Hand hat, kann am Wahltag unter Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses im Wahllokal wählen. Unter der Rufnummer 504-3830 kann erfragt werden, in welchem Stimmbezirk oder Wahllokal man wahlberechtigt ist. Eine neue Wahlbenachrichtigung zur Stichwahl wird nicht versandt.