Stadtverwaltung warnt vor günstigen Teppichreinigungsangeboten unseriöser Anbieter

In Flugblättern und Zeitungsanzeigen werben in regelmäßigen Abständen Firmen, die beispielsweise günstig eine Biowäsche oder eine Reparatur von Teppichen anbieten. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen warnt deshalb dringend davor, auf unseriöse Inserate von Teppichreinigungsfirmen zu reagieren und sich auf Haustürgeschäfte einzulassen. Bei diesen Firmen handelt es sich üblicherweise um Neugründungen und nicht um alteingesessene Betriebe. Das Angebot klingt zunächst verlockend.

Die Firmen bieten  neben der Reinigung einen kostenlosen Bring- und Abholservice an. Bei einem telefonisch vereinbarten Termin werden die Teppiche in der Wohnung der Interessentinnen und Interessenten "begutachtet" und ein Preis für die Reinigung veranschlagt. Die Firmen bedrängen ihre meist älteren Opfer so lange, bis sie der Reinigung zustimmen. Der Preis ist für die angebotene Leistung jedoch viel zu hoch. Das Geld verlangen die Täter bei Rückgabe der Teppiche ausschließlich in bar. Die Teppiche werden aber weder fachkundig gereinigt noch repariert.

Angebote sollten vielmehr ausschließlich über den Fachhandel eingeholt werden. Die Stadtverwaltung  rät dazu, bei Zweifeln an der Seriosität der Firmen eine zweite Meinung einzuholen beziehungsweise bei kritischen Situationen Nachbarn oder die Polizei zu verständigen. In diesem Zusammenhang weist die Stadtverwaltung auf Empfehlungen des Arbeitskreises Teppichwäscher (ATW) und des Deutschen Textilreinigungsverbandes e.V. (DTV) hin.

Der ATW gibt Tipps, wie man sich schützen kann. So sollte sich die Verbraucherin oder der Verbraucher mehrere Angebote einholen und diese genau prüfen. Wichtig ist ein formal einwandfreies Angebot mit einer exakten Firmenanschrift, einem Ansprechpartner, Telefonnummer etc. Wichtig: Kein handschriftliches Angebot akzeptieren! Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollten eine Preisliste verlangen und diese auch erhalten.  Die Kundinnen und Kunden sollten immer eine Rechnung verlangen. Seriöse Teppichwäscher händigen eine Rechnung in jedem Fall aus. Auf der Rechnung muss die Steueridentifikationsnummer stehen. Die Kundinnen und Kunden sollten den Teppichwäscher zudem nach Referenzen fragen, welche im Zweifelsfall kontaktiert werden können.

In jedem Fall sollte man sich eine Quittung sowohl bei der Abgabe als auch bei der Abholung des Teppichs geben lassen. Darauf muss vermerkt sein, welche Leistungen in Auftrag gegeben wurden. Wichtig ist zu wissen, dass eine Teppichreinigung zu einem niedrigen Preis – wie zum Beispiel neun Euro pro Quadratmeter – nicht möglich ist. Das ordnungsgemäße Reinigungsverfahren von Teppichen ist kompliziert und der Zeitaufwand relativ hoch. Außerdem entstehen diverse Energiekosten. Bei
Unsicherheit sollten Verbraucherinnen und Verbraucher mit den Fachbetrieben des ATW beziehungsweise DTV in Kontakt treten. Eine Liste der DTV-Mitgliedsbetriebe, die zu marktüblichen Preisen und mit guten Leistungen Teppiche reinigen, finden sich auf der Homepage des ATW (www.teppichwaescher.de) oder auf der Homepage des DTV (www.dtv-bonn.de).

Bei Rückfragen können sich Bürgerinnen und Bürger an die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit wenden. Ansprechpartner ist Karl Kullmann, der unter der Telefonnummer 0621 504 3345 und per E-Mail unter karl.kullmann@ludwigshafen.de erreichbar ist.