Schöffenwahl 2018: Ehrenamtliche Straf- und Jugendrichter gesucht

Bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein startet die Vorbereitung der Schöffenwahl für die Amtszeit 2019 bis 2023. Interessierte können sich bis 31. März 2018 bei der Stadtverwaltung bewerben. Bewerbungsformulare sind an der Bürgerinformation im Eingang des Rathauses erhältlich und können über die Internetseite der Stadt heruntergeladen werden.

Gesucht werden Männer und Frauen, die als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung teilhaben wollen. Die Schöffen nehmen als ehrenamtliche Richter in Strafverfahren vor den Amtsgerichten und dem Landgericht verantwortungsvolle Aufgaben wahr. Dazu werden sie von ihrem Arbeitgeber freigestellt. Die Schöffen entscheiden mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter darüber, ob die Angeklagten der Straftaten schuldig sind, die ihnen vorgeworfen werden und wie in diesem Fall zu bestrafen ist.

Das Amt verlangt ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Vorurteilsfreiheit auch in Extremsituationen, Intuition, logisches Denkvermögen, Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und nicht zuletzt Kompromissbereitschaft, Kommunikationsfähigkeit und Dialogfähigkeit. Als Jugendschöffe müssen Sie zudem über pädagogische Erfahrung verfügen.

Wann kann ich Schöffin beziehungsweise Schöffe werden?

Wer Schöffe werden möchte, muss 25 Jahre oder älter sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Ludwigshafen am Rhein wohnen und zu Beginn der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre sein. Bewerber dürfen nicht vorbestraft sein. Es darf kein Ermittlungsverfahren gegen sie anhängig sein, die Ausübung öffentlicher Ämter darf ihnen nicht untersagt worden und sie dürfen auch nicht insolvent sein. Gesundheitlich müssen Schöffen fähig sein, auch mehrtägige Hauptverhandlungen zu bestreiten.

Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs-, Justiz und Polizeivollzugsbeamte, Richter, Rechtsanwälte, Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

Was muss ich tun, wenn mich das Schöffenamt interessiert?

Interessierte richten ihre Bewerbung bis spätestens 31. März 2018 an die Stadtverwaltung Ludwigshafen.

Bewerbungen für ehrenamtliche Strafrichter gehen an:

Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Recht, Postfach 21 12 25, 67012 Ludwigshafen.

Bewerbungen für das Amt als Jugendschöffe gehen an:

Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Jugendamt, z.Hd. Jürgen May, Westendstraße 17, 67059 Ludwigshafen.

Bewerbungsformulare sind an der Bürgerinformation im Eingang des Rathauses erhältlich. Alternativ kann das Formular im Internet unter www.ludwigshafen.de heruntergeladen werden.

Zweistufiges Wahlverfahren

Die Wahl der Schöffen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst erstellen die Verwaltungen die Vorschlagslisten. Diese müssen doppelt so viele Bewerber enthalten, wie tatsächlich benötigt werden. Die Auswahl trifft dann der Schöffenwahlausschuss bei den Gerichten. Die ausgewählten Schöffen werden benachrichtigt.