Stadt sucht noch Jugendschöffen

Für das Ehrenamt als Jugendschöffin oder Jugendschöffe sucht die Stadtverwaltung noch Freiwillige für die Amtszeit 2019 bis 2023. Interessierte können sich noch bis 17. Mai 2018 bei der Geschäftsstelle des Jugendhilfeausschusses der Stadtverwaltung, Westendstraße 17, 67059 Ludwigshafen, bewerben. Bewerbungsformulare können im Internet unter www.schoeffenwahl.de heruntergeladen oder auf Anfrage unter E-Mail jugendamt@ludwigshafen.de zugesendet werden.

Schöffinnen und Schöffen heißen ehrenamtliche Richterinnen und Richter beim Amts- oder Landgericht. Wer Jugendschöffin oder Jugendschöffe werden möchte, muss 25 Jahre oder älter sein, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, in Ludwigshafen am Rhein wohnen und zu Beginn der Amtsperiode nicht älter als 69 Jahre sein. Das verantwortungsvolle Amt einer Jugendschöffin oder eines Jugendschöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des Sitzungsdienstes auch eine körperliche Eignung. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen zudem Erfahrung in der Jugenderziehung haben. Auch dürfen sie keine Vorstrafen haben. Bestimmte Berufsgruppen wie zum Beispiel Vollstreckungs- und Polizeivollzugsbeamte, Richter, Rechtsanwälte oder Notare dürfen nicht als Schöffen tätig sein.

Die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen vollzieht sich in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst trifft die Stadtverwaltung Ludwigshafen nach Beratung und Beschluss der zuständigen Gremien eine Vorauswahl, bei welcher alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden. Anschließend wählt beim Amtsgericht Ludwigshafen der Schöffenwahlausschuss einzeln die Schöffinnen und Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023. Die ausgewählten Personen erhalten danach vom Gericht weitere Informationen.