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Ausbildungsdauer: 2 Jahre
Tätigkeitsbeschreibung

Die/Der Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt ist Beamtin/Beamter im mittleren nicht-technischen Dienst und kann als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter in nahezu allen Abteilungen einer Verwaltung eingesetzt werden. Dort bereitet sie/er anhand der vorhandenen Informationen und Unterlagen gründlich Entscheidungen vor und wendet dabei ganz selbstverständlich die verschiedensten ihr/ihm vertrauten, aber auch fremde Rechtsvorschriften und Gesetzestexte an.
Sie/Er weiß nicht nur, wo man die entsprechenden Vorschriften findet, sondern auch, wie man jene im Zweifelsfalle auszulegen hat. Trotz allem werden durch diesen Beruf keine Juristen ausgebildet, sondern junge Menschen, die in der Lage sind, vielseitige Tätigkeiten innerhalb einer Verwaltung auszuüben. Zu den Aufgaben können auch das Berechnen von Steuern und Gebühren oder Buchhaltungstätigkeiten gehören, genauso wie die Arbeit mit dem klassischen Kundenverkehr.
Nicht selten wird die/der Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt auch mit betriebswirtschaftlichen oder organisatorischen Fragestellungen konfrontiert. Darüber hinaus muss sie/er in der Lage sein, Berichte für die/den Vorgesetzte/Vorgesetzten oder auch für den Stadtvorstand anzufertigen und gegebenenfalls zu präsentieren. Schriftliches und mündliches Ausdrucksvermögen sind also gleichermaßen gefragt.
Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt gliedert sich in 11 Monate Theorie und 13 Monate Praxis. In den Theoriephasen befindet sich die/der Auszubildende in Mayen nahe Koblenz auf der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz. Die insgesamt 11 Monate teilen sich in 3 Monate Einführungslehrgang, 4 Monate Hauptlehrgang und 4 Monate Abschlusslehrgang ein. In der Regel wohnen die Auszubildenden für diese Zeit vor Ort, Wohnungen zur Zwischenmiete gibt es hier zu Genüge.
Der tägliche Unterricht findet in der Regel nur vormittags statt, anschließend sollte die Zeit zum Lernen genutzt werden. An der Zentralen Verwaltungsschule Rheinland-Pfalz in Mayen werden unter anderem Schwerpunkte aus folgenden Fächern unterrichtet: - Kommunalrecht
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Polizei- und Ordnungsrecht
- Öffentliche Finanzbuchführung
- Wirtschaft
- Methodik der Rechtsanwendung
- Staats- und Verfassungsrecht
- Recht des öffentlichen Dienstes
- Verwaltungsbetriebslehre
- Recht der sozialen Sicherung (Sozialrecht)
- Baurecht
- Privatrecht
- Interaktion und Kommunikation
Des Weiteren findet während den Praxisphasen mit Ausnahme von Ferienblöcken etwa einmal wöchentlich eine Art Zusatzunterricht am sogenannten Kommunalen Studieninstitut (KSI) statt. Die hier erbrachten Leistungen gehen zwar nicht in die Abschlussnote mit ein, werden aber dem Personalwesen mitgeteilt. Der Unterricht dient der Wiederholung und Vertiefung und soll die Auszubildenden sowohl für die Zentrale Verwaltungsschule als auch für den Verwaltungsalltag rüsten.
Während den Praxisphasen können beispielsweise folgende Abteilungen mögliche Einsatzorte sein: - Bürgerservice
- Personalwesen
- Gebäudemanagement
- Soziales und Wohnen
- Schulverwaltung
- Stadtkasse
- Ordnungsamt
Zusätzlich wird die/der Auszubildende auch eine Gastausbildung in einer anderen Behörde wie z.B. der Kreisverwaltung, einer Verbandsgemeindeverwaltung, dem Amtsgericht oder der Polizei absolvieren.
Anforderungsprofil
Wer die Ausbildung zur/zum Verwaltungswirtin/Verwaltungswirt absolvieren möchte, muss die Schule mit der mittleren Reife abgeschlossen haben und die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitgliedstaates besitzen.
Folgende Interessen und Fähigkeiten sollte die/der Bewerberin/Bewerber mitbringen: - Interesse an juristischen Fragestellungen
- Vorliebe für systematische, korrekte und sich wiederholende Arbeiten
- Fähigkeit sowohl eigenverantwortlich als auch im Team arbeiten zu können
- Interesse an Datenverarbeitung
- Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- Anpassungsfähigkeit (neue Aufgaben, neue Gesetze etc.)
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