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Der Wahlausschuss für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II hat in seiner Sitzung am 31.03.2011 folgendes endgültiges Ergebnis der Landtagswahl festgestellt:
1. Wahlkreis 35 – Ludwigshafen am Rhein I
a) Wahlkreisstimmen
- Stimmberechtigte 49.801
- Wähler 25.156
- ungültige Wahlkreisstimmen 536
- gültige Wahlkreisstimmen 24.620
Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf - Anke Simon SPD 10.203
- Christian Beilmann CDU 7.203
- Dr. Thomas Schell FDP 738
- Dr. Bernhard Braun GRÜNE 3.471
- Ingrid Aigner DIE LINKE 1.287
- Marco Steigert REP 670
- Bernhard Weichel NPD 450
- Roman Schmitt PIRATEN 598
Die Bewerberin Anke Simon (SPD) vereinigt die meisten Stimmen auf sich und ist damit im Wahlkreis 35 Ludwigshafen I gewählt.
b) Landesstimmen
- ungültige Landesstimmen 481
- gültige Landesstimmen 24.675
von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf - SPD 9.770
- CDU 6.691
- FDP 839
- GRÜNE 3.395
- DIE LINKE 1.291
- REP 559
- NPD 463
- ödp 63
- BüSo 25
- ddp 21
- FREIE WÄHLER 308
- PIRATEN 650
2. Wahlkreis 36 – Ludwigshafen am Rhein II
a) Wahlkreisstimmen
- Stimmberechtigte 53.831
- Wähler 31.338
- ungültige Wahlkreisstimmen 745
- gültige Wahlkreisstimmen 30.593
Von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf - Günter Ramsauer SPD 13.164
- Marion Schneid CDU 9.993
- Hans-Peter Eibes FDP 824
- Kerstin Schulze GRÜNE 3.818
- Thilo Krieg DIE LINKE 1.259
- Otto Steigert REP 1.003
- Hans Schwenk NPD 532
Der Bewerber Günter Ramsauer (SPD) vereinigt die meisten Stimmen auf sich und ist damit im Wahlkreis 36 gewählt
b) Landesstimmen
- ungültige Landesstimmen 611
- gültige Landesstimmen 30.727
von den gültigen Wahlkreisstimmen entfielen auf - SPD 12.805
- CDU 9.185
- FDP 998
- GRÜNE 4.123
- DIE LINKE 1.137
- REP 807
- NPD 501
- ödp 71
- BüSo 28
- ddp 39
- FREIE WÄHLER 451
- PIRATEN 582
Ludwigshafen, den 01.04.2011
gez.:Dr. E. Lohse Kreiswahlleiterin
Wahlbekanntmachung
I.
Am Sonntag, dem 27. März 2011
findet die
Wahl zum 16. Landtag von Rheinland-Pfalz
statt.
Die Wahl dauert von 8 bis 18 Uhr.
II.
Die Gemeinde ist in 123 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt.
In den Wahlbenachrichtigungen, die den Stimmberechtigten in der Zeit vom 25.02.2011 bis 06.03.2011 zugestellt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zu wählen haben.
III.
Die Stimmberechtigten können nur in dem Wahlraum des Stimmbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen sind.
Die Wählerinnen und Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.
Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Wahlumschlägen. Jede Wählerin und jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraumes Stimmzettel und Umschlag ausgehändigt.
Die amtlichen Stimmzettel enthalten am oberen, rechten Rand eine Ausstanzung - eine Lochung. Die Lochung versetzt blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler in die Lage, ohne fremde Hilfe den Stimmzettel in so genannte Stimmzettelschablonen richtig einlegen zu können, um anschließend ebenfalls ohne die Mitwirkung anderer Personen geheim ihre Stimme abgeben zu können. Landesweit sind alle Stimmzettel mit der Lochung versehen, so dass eine Zuordnung der Stimmzettel zu einem bestimmten Wähler nicht möglich ist und das Wahlgeheimnis umfassend gewahrt bleibt.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat eine Wahlkreisstimme und eine Landesstimme.
Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer
1. für die Wahl im Wahlkreis in schwarzem Druck die zugelassenen Wahlkreisvorschläge unter Angabe des Familiennamens, Vornamens, Berufes oder Standes und des Ortes der Hauptwohnung der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Ersatzbewerberinnen und Ersatzbewerber, bei Wahlkreisvorschlägen von Parteien und Wählervereinigungen außerdem deren Namen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwenden, auch diese, bei Wahlkreisvorschlägen von Stimmberechtigten außerdem das Kennwort und rechts von dem Namen jeder Bewerberin und jedes Bewerbers einen Kreis für die Kennzeichnung,
2. für die Wahl nach Landes- und Bezirkslisten in blauem Druck die zugelassenen Landes- und Bezirkslisten unter Angabe der Namen der Parteien und Wählervereinigungen und, sofern sie eine Kurzbezeichnung: verwenden, auch diese, der Familiennamen und Vornamen der ersten fünf Bewerberinnen und Bewerber und die Bezeichnung der Wahlvorschläge als Landes- oder Bezirkslisten sowie links von der Bezeichnung der Partei oder Wählervereinigung einen Kreis für die Kennzeichnung.
Die Wählerinnen und Wähler geben
ihre Wahlkreisstimme in der Weise ab,
dass sie auf dem linken Teil des Stimmzettels (Schwarzdruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Wahlkreisbewerberin oder welchem Wahlkreisbewerber und gegebenenfalls welcher Ersatzbewerberin oder welchem Ersatzbewerber sie gelten soll,
und ihre Landesstimme in der Weise,
dass sie auf dem rechten Teil des Stimmzettels (Blaudruck) durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich machen, welcher Landes- oder Bezirksliste sie gelten soll.
Der Stimmzettel muss von den Wählerinnen und Wählern in einer Wahlzelle des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Wahlumschlag gelegt werden.
Die Stimmbezirke 1224, 1513, 3147 und 4142 sind in die repräsentative Wahlstatistik einbezogen. Die Wahlberechtigten erhalten Stimmzettel, auf denen zusätzlich Unterscheidungsmerkmale nach Geschlecht und Geburtsjahr aufgedruckt sind. Das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.
IV.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
V.
Wählerinnen und Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl
teilnehmen.
Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Stadtverwaltung einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Wahlumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und den Wahlbrief mit dem im unverschlossenen Wahlumschlag befindlichen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung übersenden, dass er dort spätestens am Tage der Wahl bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stadtverwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand (Rathaus, Rathausplatz 20, Wahlamt) abgegeben werden.
Das Stimmrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden (§ 4 Abs. 1 des Landeswahlgesetzes).
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107 a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
Ludwigshafen am Rhein, den 18.03.2011
Dr. Eva Lohse Oberbürgermeisterin
Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landtagswahl am Sonntag, 27. März 2011
1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Stadt Ludwigshafen am Rhein wird in der Zeit vom 07. März 2011 bis 11. März 2011 während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein
Rathaus, Wahlamt, 4. OG, Zimmer 420
für Stimmberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jede stimmberechtigte Person kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern eine stimmberechtigte Person die Richtigkeit oder die Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, muss sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann; die dabei gewonnenen Erkenntnisse dürfen nur für die Begründung eines Einspruchs gegen das Wählerverzeichnis und für Zwecke der Wahlprüfung verwendet werden. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Stimmberechtigten, für die im Melderegister gemäß § 34 Absatz 8 des Meldegesetzes eine Auskunftssperre eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.
Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 11.03.2011, bis 13.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein, Rathausplatz 20, Wahlamt, 4. OG, Zimmer 420, Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift eingelegt werden.
3. Stimmberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 06.03.2011 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, stimmberechtigt zu sein, muss spätestens bis zum 11.03.2011 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen.
Stimmberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Wahlkreis 35 Ludwigshafen I oder 36 Ludwigshafen II durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Stimmbezirk) des entsprechenden Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
5. Einen Wahlschein erhalten auf Antrag
5.1 in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte
5.2 nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte,
a) wenn sie nachweisen, dass sie ohne ihr Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung (bis zum 06.03.2011) oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung (bis zum 11.03.2011) versäumt haben,
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 12 Abs. 9 Satz 1 der Landeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 16 Abs. 1 der Landeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn ihr Stimmrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Stadtverwaltung gelangt ist.
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis eingetragenen Stimmberechtigten bis zum 25.03.2011, 18.00 Uhr, bei der Stadtverwaltung mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Bei Beantragung per E-Mail sind der Name, Vorname, Tag der Geburt und die Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort) des Antragstellers anzugeben. Darüber hinaus soll wegen der zweifelsfreien Identifikation des Antragstellers die Angabe der Wählerverzeichnis- sowie der Stimmbezirksnummer, die der Wahlbenachrichtigung entnommen werden können, erfolgen. Falls die Zustellung der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular steht im Internet unter www.ludwigshafen.de/rathaus/landtagswahl_2011/briefwahl zur Verfügung.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert eine stimmberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können aus den unter Nummer 5.2 Buchst. a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Tage der Wahl, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen. Eine stimmberechtigte behinderte Person kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
6. Mit dem Wahlschein werden zugleich - ein amtlicher Stimmzettel des Wahlkreises,
- ein amtlicher Wahlumschlag,
- ein amtlicher, mit der Anschrift der Stadtverwaltung an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehener orangefarbener Wahlbriefumschlag und ein Merkblatt für die Briefwahl
übersandt.
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Stimmberechtigte vertritt; dies hat sie der Stadtverwaltung vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die Stadtverwaltung abgesandt werden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Tage der Wahl bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung Ludwigshafen am Rhein oder am Tage der Wahl bis spätestens 18.00 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand (Rathaus, Rathausplatz 20, Wahlamt) abgegeben werden.
Ludwigshafen am Rhein, 25.02.2011 Dr. Eva Lohse Oberbürgermeisterin
Der Kreiswahlausschuss für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II hat in öffentlicher Sitzung am 11.02.2011 die nachstehenden Wahlkreisvorschläge für die Wahl zum 16. Landtag in Rheinland-Pfalz zugelassen:
Für den Wahlkreis 35 Ludwigshafen I
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD - Bewerberin: Simon, Anke Diane, geb. 1963 in Frankenthal
Bankkauffrau Hofstraße 27, 67065 Ludwigshafen - Ersatzbewerber: Schneider, David Siegfried, geb. 1989 in Landau
Student Eisenbahnstraße 18 e, 67067 Ludwigshafen
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU - Bewerber: Beilmann, Christian, geb. 1980 in Ludwigshafen
Diplom - Physiker Saarlandstraße 105, 67061 Ludwigshafen - Ersatzbewerberin: Jung, Ursula Marianne, geb. 1954 in Mannheim
Hausfrau Eisenbahnstr. 28, 67067 Ludwigshafen
3. Freie Demokratische Partei – FDP - Bewerber: Dr. Schell, Thomas, geb. 1964 in Ludwigshafen
Rechtsanwalt Eisenbahnstraße 18 d, 67067 Ludwigshafen - Ersatzbewerber: Bauer, Friedrich Wilhelm Georg, geb. 1958 in Bad Dürkheim
Angestellter Bayreuther Str. 42 c, 67059 Ludwigshafen
4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE - Bewerber: Dr. Braun, Bernhard, geb. 1958 in Ludwigshafen
Angestellter Carolistraße 33, 67067 Ludwigshafen
5. DIE LINKE – DIE LINKE - Bewerberin: Aigner, Ingrid Gisela, geb. 1958 in Schwandorf
Verwaltungsangestellte Stifterstraße 20, 67065 Ludwigshafen - Ersatzbewerberin: Gerassimatos, Sabine, geb. 1963 in Salzgitter
Rentnerin Wittelsbachstraße 63, 67061 Ludwigshafen
6. DIE REPUBLIKANER – REP - Bewerber: Steigert, Marco Klaus Willy, geb. 1974 in Ludwigshafen
Unternehmensberater Kleestraße 3, 67067 Ludwigshafen - Ersatzbewerber: Niemes, Helmut, geb. 1948 in Grünstadt
Landschaftsgärtner Ebernburgstraße 1, 67065 Ludwigshafen
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD - Bewerber: Weichel, Bernhard, geb. 1934 in Sturbelz
Rentner Adolf-Diesterweg-Straße 121, 67071 Ludwigshafen
8. Piratenpartei Deutschland – PIRATEN - Bewerber: Schmitt, Roman, geb. 1984 in Hannover
Softwareentwickler Sudermannstraße 10, 67061 Ludwigshafen - Ersatzbewerber: Hochwarth, Sebastian, geb. 1969 in Mannheim
Musiker Wilhelminenstraße 28, 67065 Ludwigshafen
Für den Wahlkreis 36 Ludwigshafen II
1. Sozialdemokratische Partei Deutschlands – SPD - Bewerber: Ramsauer, Günter Hans, geb. 1949 in Edenkoben
Rektor a.D. / MdL Maudacher Straße 418 c, 67065 Ludwigshafen - Ersatzbewerberin: Scharfenberger, Heike, geb. 1961 in Ludwigshafen
Diplom-Soziologin An der Bachfeg 22, 67071 Ludwigshafen
2. Christlich Demokratische Union Deutschlands – CDU - Bewerberin: Schneid, Marion Renate, geb. 1963 in Heidelberg
Diplom-Betriebswirtin An der Mittagsweide 35, 67065 Ludwigshafen - Ersatzbewerber: Jagodzinski, Jens Torbjörn, geb. 1979 in Freiburg
Rechtsanwalt Luitpoldstraße 21 e, 67063 Ludwigshafen
3. Freie Demokratische Partei – FDP - Bewerber: Eibes, Hans - Peter, geb. 1958 in Ludwigshafen
Betriebswirt Karl–Dillinger-Straße 50, 67071 Ludwigshafen - Ersatzbewerberin: Wendel, Andrea Brigitte, geb. 1960 in Holzminden
Diplom - Verwaltungswirtin Otgartstraße 20, 67071 Ludwigshafen
4. BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN – GRÜNE - Bewerberin: Schulze, Kerstin Claudia, geb. 1977 in Ulm
Politologin Hugo-Wolf-Straße 43, 67069 Ludwigshafen
5. DIE LINKE - DIE LINKE - Bewerber: Krieg, Thilo, geb. 1966 in Ludwigshafen
Bankkaufmann / Betriebswirt (VWA) August-Bebel-Straße 69, 67069 Ludwigshafen - Ersatzbewerber: Brey, Detlef Hans Dieter, geb. 1960 in Mannheim
Kaufmann Friedrich-Naumann-Straße 17, 67071 Ludwigshafen
6. DIE REPUBLIKANER – REP - Bewerber: Steigert, Otto Albert, geb. 1946 in Rudolfskirchen
KFZ - Mechaniker Batschkastraße 25, 67065 Ludwigshafen - Ersatzbewerberin: Zijlmans, Christina, geb. 1971 in Ludwigshafen
Parkettlegerin Hindenburgstraße 10, 67067 Ludwigshafen
7. Nationaldemokratische Partei Deutschlands – NPD - Bewerber: Schwenk, Hans Friedel, geb. 1932 in Albsheim
Rentner Grünstadter Straße 37, 67283 Obrigheim
Ludwigshafen, den 11.02.2011
Dr. Eva Lohse Wahlleiterin Wahlkreis 35 Ludwigshafen I und Wahlkreis 36 Ludwigshafen II
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