Der Bundesfreiwilligendienst wird in der Regel ganztägig für eine Dauer von zwölf zusammenhängenden Monaten geleistet. Er dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einer Dauer von 24 Monaten verlängert werden.
Die Stellen bei der Stadtverwaltung sollen in der Regel für die Dauer von zwölf Monaten besetzt werden. Für die Tätigkeiten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes zahlt die Stadt monatlich insgesamt 445 Euro, darin enthalten sind ein Taschengeld in Höhe von 195 Euro sowie eine Pauschale für Unterkunft und Verpflegung in Höhe von jeweils 125 Euro.
Für Teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst besteht Versicherungspflicht in allen Zweigen der Sozialversicherung. Die Stadt übernimmt sowohl die Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteile in voller Höhe. Die Freiwilligen haben sowohl einen Anspruch auf Krankengeld als auch auf Mutterschaftsgeld. Im Krankheitsfall werden bis zur Dauer von sechs Wochen Taschengeld und Sachleistungen weitergezahlt. Außerdem besteht ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz.
Der Urlaub orientiert sich am Bundesurlaubsgesetz. Er beträgt bei der Fünftagewoche und einem Dienst von zwölf Monaten insgesamt 20 Tage. Als Teil der pädagogischen Begleitung des Bundesfreiwilligendienstes finden Seminare statt. Für diese Seminare besteht Teilnahmepflicht. Die Seminarzeit gilt als Dienstzeit. Die Gesamtdauer der Seminare beträgt bei einer zwölfmonatigen Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst mindestens 25 Tage; Freiwillige, die das 27. Lebensjahr vollendet haben, nehmen an zwei mal fünf Tagen an den Seminaren teil.
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