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Die herausragenden Standortqualitäten - unmittelbare Nähe zu den Innenstädten von Ludwigshafen und Mannheim
- hoher Prestigewert durch die Rheinlage und den Luitpoldhafen
- gute regionale und überregionale Verkehrserschließung
führten Ende der 80er- bis Anfang der 90er-Jahre zu umfangreichen Neuplanungen, in die bundesweit renommierte Planungsbüros wie Speer + Partner Frankfurt, Ganz + Rolfes Berlin, Prof. Zlonicky + Partner Dortmund gutachterlich eingebunden waren. Hauptziel war die städtebauliche Neuordnung der stillgelegten Industriekomplexe Walzmühle und Halberg sowie der Bereiche städtische Verkehrsbetriebe und Rheinufer. Den Vorsitz im Gutachterverfahren übernahm Prof. Albers aus München. . Im Jahr 1991 wurde ebenfalls in einem offenen Verfahren (2. Stufe des Gutachterverfahrens) der städtebauliche Rahmenplan erstellt. Den Auftrag für den städtebaulichen Rahmenplan erhielt Prof. Zlonicky. Die Planungsgrundlage für die städtebauliche Neuordung wurde im Stadtrat am 21. Oktober 1991 beschlossen. Nachdem die ursprüngliche Integration des Bereiches Halberg Maschinenbau in den Revitalisierungsprozeß hinfällig wurde - die Beschäftigtenzahl sank Anfang der 90er-Jahre stetig, das Areal wurde auf die Produktionshallen der Maschinenfabrik verkleinert - beschloss der Stadtrat im März 1988 einen "fortgeschriebenen" städtebaulichen Rahmenplan mit folgenden Schwerpunkten: - Mehr qualitätvoller bzw. hochwertiger Wohnungsbau
- Optimierung der Verkehrsführung durch Verschiebung der Rheinuferstraße nach Westen
- Räumung der Verladeeinrichtungen und Hallen am Rheinufer und im nördlichen Teil des Luitpoldhafens
Der städtebauliche Rahmenplan wurde durch mehrere Wettbewerbe 1992/1993 weiter vertieft (3. Stufe des Gutachterverfahrens). Im Zuge der Überarbeitung des Rahmenplanes wurden auch die entsprechenden Rechtspläne angepaßt. Aktuell sind folgende Bebauungspläne für das Rheinufer Süd rechtskräftig: - Bebauungsplan Nr. 502 a, Rheinufer Süd Teilbereich Walzmühle
- Bebauungsplan Nr. 503 a, Rheinufer Süd, Teilbereich Depot
- Bebauungsplan Nr. 503 b, Rheinufer Süd, gerade Verkehrsführung
- Bebauungsplan Nr. 580 Parkinsel
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