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Wirtschaftsförderung

Die Stadt Ludwigshafen unterstützt im Rahmen des EU-Projektes URBAN II seit dem 1. April 2002 (mit der Laufzeit von vier Jahren) Unternehmen und Existenzgründungen im URBAN II-Gebiet von Ludwigshafen mit einem Investitionszuschuss:

Vorrangiges Ziel des EU-Programmes ist es, das URBAN-Gebiet nachhaltig sozial und wirtschaftlich zu entwickeln. Besonderen Wert wird dabei auf die Stärkung der Wirtschaftskraft im Gebiet gelegt. Mit gezielten Maßnahmen sollen die Rahmenbedingungen zur Förderung wirtschaftlicher Aktivitäten zur Schaffung und Sicherung dauerhafter, wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze verbessert werden.

Im Rahmen von URBAN II hat die Stadt Ludwigshafen - teils in Zusammenarbeit mit der Stadt Mannheim - Förderprogramme auf den Weg gebracht, bei denen zwei Punkte entscheidend sind: Die Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, können aber nur in bestimmten Gebieten der Stadt in Anspruch genommen werden.

Strukturhilfe Grün

Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen umfassen die Neuaustattung, Renaturierung und Erneuerung von öffentlichen Grünflächen und Spielflächen im Gebiet.

Mittelstandsprogramm

Das Mittelstandsprogramm ist auf Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung und Handel im URBAN-Gebiet ausgerichtet. Förderfähig sind Investitionen für eine Verlagerung in das Ludwigshafener URBAN-Gebiet, Umweltschutzmaßnahmen, Modernisierung und Bestandssicherung eines Unternehmens. Die  Gesamtzuwendung wird auf maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt höchstens aber 50.000 Euro (bis zu 35 Prozent des Investitionsvolumens plus Arbeits- und Ausbildungsplatzbonus).

Existenzgründungsprogramm

Das Existenzgründungsprogramm richtet sich an Gründungswillige und junge Unternehmen (bis drei Jahre nach Gründung) im URBAN-Gebiet. Förderfähig sind Investitionen für Neugründung, Verlagerung in das Ludwigshafener URBAN-Gebiet oder Ausbau des Unternehmens sowie Uweltschutzmaßnahmen. Die Gesamtzuwendung wird auf max. 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt höchstens aber 50.000 Euro.

Gastronomieförderungsprogramm

Das Gastronomieförderungsprogramm beinhaltet Zuwendungen für Investitionsvorhaben von gastronomischen Betrieben wie Restaurants, Cafés und Tanzlokale in ausgewählten Bereichen des URBAN-Gebiets. Förderfähig sind Investitionen für eine Neugründung, Verlagerung in das Ludwigshafener URBAN-Gebiet, Umweltschutzmaßnahmen, Modernisierung und  Bestandssicherung eines Gastronomiebetriebes. Die Gesamtzuwendung wird auf maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt höchstens aber 50.000 Euro (bis zu 35 Prozent des Investitionsvolumens plus Arbeits- und Ausbildungsplatzbonus).

 

Die Förderungen erfolgen nach Maßgabe der verfügbaren Mittel. Die Anträge werden nach Eingang behandelt. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen entscheidet ein Vergabeausschuß, der aus Vertretern der Stadt Ludwigshafen, je einem Vertreter oder einer Vertreterin der Industrie- und Handelskammer Pfalz, der Handwerkskammer Pfalz, der Sparkasse Vorderpfalz und der VR Bank Ludwigshafen besteht, über den Antrag und die Höhe des Zuschusses. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Fördergelder besteht nicht.

Altlastensanierung

Neunutzung und Neuentwicklung von brachgefallenen Flächen
Altlastensanierung

Projekte:

Altlastensanierung im Zuge der Herstellung Rheinuferpark
Altlastensanierung des Spielplatzes Ecke Westendstraße/Dörrhorststraße/ Lorientallee

Einzelbetriebliche Zuschüsse

Zuwendungen für Investitionsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Einzelhandel sowie der Dienstleistungen) im URBAN-Gebiet. Förderfähig sind Investitionen für eine Verlagerung in den Standort, Umweltschutzmaßnahmen, Modernisiserung und Bestandssicherung eines Unternehmens. Die Gesamtzuwendung wird auf maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens begrenzt, beträgt höchstens aber 50.000 Euro (bis zu 35 Prozent des Investitionsvolumens plus Arbeits- und Ausbildungsplatzbonus).

Leerstandsbörse

Ziel der Aktion ist, eine qualitativ hochwertige Bebauung und Nutzung der ungenutzten oder schlecht genutzten Grundstücke im Innenstadtbereich des Programmgebiets URBAN II herzustellen. Dabei sollen die Immobilieneigentümer mit Fördergeldern bei der Planung möglicher Neunutzungen mit dem Ziel der besseren Vermarktbarkeit der Grundstücke oder Gebäude unterstützt werden.

Virtuelles Rathaus

Verbesserung des Internet-Auftritts der Stadt Ludwigshafen und dabei Einführung einer IT- und Medienbörse auf der www.ludwigshafen.de
Anschaffung eines Content-Management-Systems.

Internet: www.mit.ludwigshafen.de

Existenzgründerförderung

Zuwendungen für Investitionsvorhaben bei Existenzgründungen im gesamten URBAN-Gebiet.

Die Gesamtzuwendung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss von maximal 50 Prozent des förderfähigen Investitionsvolumens, höchstens 50.000 Euro

Beschäftigung für Frauen

Unterstützung durch Beratung und Information beim Aufbau einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit.
Gründung "una - Unternehmerinnen-Assistenz Ludwigshafen" mit regelmäßigen Treffen zum Erfahrungsaustausch zwischen Frauen, die schon selbständig sind, und Frauen in der Gründungsphase.

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