Bebauungspläne (verbindliche Bauleitpläne) werden je nach Bedarf für Teilbereiche des Stadtgebietes aufgestellt, beispielsweise wenn ein Neubaugebiet entwickelt werden soll.
Der Bebauungsplan schafft Baurecht für die Grundstücke und regelt die konkreten städtebaulichen Rahmenbedingungen für die zulässige Bebauung. Neben der zulässigen Art der Nutzung (Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet) können dies auch weitere Vorgaben (zum Beispiel maximale Höhe oder Gestaltung der Gebäude) sein.
Bei der Aufstellung eines Bebauungsplans müssen die Vorgaben des Flächennutzungsplans beachtet werden – ein Bebauungsplan für ein Wohngebiet kann beispielsweise nur in einem Bereich aufgestellt werden, für den der Flächennutzungsplan eine entsprechende Nutzung vorsieht.
Möchten Sie wissen, ob sich ein Grundstück innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans befindet? Für Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beim Bereich Stadtplanung.