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Gesamtverkehrsplan 2020

Der Gesamtverkehrsplan gliedert sich formal in zwei Teile, einerseits einen Textteil mit den entsprechenden Erläuterungen beziehungsweise Bewertungen und andererseits einen ausführlichen Tabellen- und Kartenteil, in dem die wichtigsten Daten zu Analysen und Prognosen zusammengetragen sind.

Inhaltlich sind in diesem Gesamtverkehrsplan abgehandelt:

  • die Darstellung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet (Hauptverkehrsstraßen, Radwegenetz, ÖPNV-Netz usw.)
  • die wesentlichen Ergebnisse aus den durchgeführten Verkehrszählungen und der Haushaltsbefragung sowie deren Erläuterungen
  • die zu erwartenden Entwicklungen bei Einwohner- und Beschäftigtenzahlen als Grundlage für das künftige Verkehrsaufkommen
  • die Leitlinien (Strategien und Handlungsfelder) der künftigen Verkehrsentwicklung, die in allgemeinen Formulierungen und mit geringem Konkretisierungsgrad den Rahmen der verkehrlichen Entwicklung darstellen
  • die Verkehrsbelastungen im Jahre 2002 (Bestand) und als Trendprognose (ohne Maßnahmenrealisierung) für das Jahr 2020 für die Verkehrsarten Individualverkehr (IV) und öffentlicher Personennahverkehr (ÖV)
  • die zu erwartenden Auswirkungen konkreter verkehrlicher Maßnahmen auf die Verkehrsverteilung und das Verkehrsaufkommen beim IV und ÖV
  • Beurteilung und Bewertung einzelner verkehrlicher Maßnahmen und die daraus abzuleitenden Empfehlungen, wie künftig mit einzelnen verkehrlichen Maßnahmen bzw. Freihaltetrassen umzugehen ist.

Leitlinien der Verkehrsentwicklung

Die Leitlinien (Strategien und Handlungsfelder) der künftigen Verkehrsentwicklung stellen in allgemeinen Formulierungen und mit geringem Konkretisierungsgrad den Rahmen der verkehrlichen Entwicklung dar. Die Grundaussagen für die einzelnen Handlungsfelder sind in insgesamt zwölf strategische Leitlinien formuliert. Diese sind:

  • die Schaffung angemessener Mobilitätsvoraussetzungen für alle,
  • eine soweit wie mögliche Verkehrsvermeidung,
  • die Bündelung des Kfz-Verkehrs auf Hauptverkehrsstraßen,
  • die Instandhaltung und Optimierung des vorhandenen Straßennetzes,
  • der effiziente Mitteleinsatz,
  • eine bedarfsorientierte Anpassung des ÖPNV-Angebots,
  • eine Verbesserung für den nicht motorisierten Verkehr,
  • die Minimierung von Umweltauswirkungen,
  • die Lenkung des Wirtschaftsverkehrs,
  • die Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • die Berücksichtigung der Belange mobilitätseingeschränkter Personen sowie
  • die Öffentlichkeitsbeteiligung bei verkehrsplanerischen Vorhaben.

Aufbauend auf diesen strategischen Überlegungen wurden Zielsetzungen und Leitlinien für zehn verschiedene Handlungsfelder formuliert. Diese Handlungsfelder sind neben den einzelnen Verkehrsarten (ÖPNV, motorisierter Individualverkehr, ruhender Verkehr, Fußverkehr, Fahrradverkehr, Wirtschafts- und Güterverkehr) auch der Bereich der Bauleitplanung und Siedlungsentwicklung, der Bereich der Verkehrsinformation und Öffentlichkeitsarbeit, der Bereich der regionalen Zusammenarbeit und der Bereich der Finanzierungsinstrumente.

Maßnahmenempfehlungen

Unterschieden werden Maßnahmen, die bis 2020 umgesetzt werden sollten, und Maßnahmen, die unter bestimmten Rahmenbedingungen beziehungsweise als Alternativen grundsätzlich auch weiterhin sinnvoll sind, sowie Maßnahmen, auf die künftig verzichtet werden kann und bei denen deshalb entsprechende Freihaltetrassen aufgegeben werden können.

Individualverkehr

In Bezug auf den Individualverkehr soll das Gewerbegebiet "westlich B9" an die A650 angeschlossen und die Notwende/Melm von Süden her erschlossen werden.  In Abhängigkeit von bestimmten Entwicklungen sind auch die folgenden Maßnahmen für den Kfz-Verkehr weiterhin zumindest planerisch zu berücksichtigen und gegebenenfalls entsprechende Trassen freizuhalten:

  • Ortsrandstraße Ruchheim,
  • Öffnung der Bayreuther Straße,
  • Autobahnanschluss Entwicklungsachse West,
  • Verbindungsstraße Melm – Oppau,
  • Ortsrandstraße Oppau/Edigheim, Rheinquerung Altrip und Ortsrandstraße Gartenstadt.

 

Die bislang frei gehaltenen Trassen für den eventuellen Bau einer Verbindungsstraße zwischen A650 über die Sternstraße weiter zur Brunckstraße sowie für den Bau einer Verbindungsstraße B44 zur Bruchwiesenstraße werden im neuen Generalverkehrsplan nicht übernommen.

ÖPNV

Beim ÖPNV soll bis ins Jahr 2020 die Linie 4 bis Ruchheim verlängert werden. Die Straßenbahninfrastruktur der Linie 10 im Stadtteil Friesenheim soll bis 2020 barrierefrei und unter dem Gesichtspunkt einer ÖPNV-Beschleunigung ausgebaut werden. Eine ÖPNV-Verbindung Melm-Oppau ist abhängig von bestimmten Rahmenbedingungen, soll aber planerisch weiter verfolgt werden.

Die Trasse zur Stadtbahnverlängerung der Linie 3 bis in die Pfingstweide ist auch weiterhin freizuhalten. Die Stadtbahnanbindungen nach Neuhofen und Mutterstadt sind als Vision weiterhin denkbar. Eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 10 bis in das Neubaugebiet Melm ist mit einem äußerst ungünstigen Nutzen-Kosten-Verhältnis verbunden, weshalb die Trasse dafür aufgegeben wird.

Radverkehr

Im Radverkehr sollen noch notwendige Lückenschlüsse und Optimierungen umgesetzt werden. Als weitere Maßnahmen für den Radverkehr sind aufgeführt: Radstreifen in der Mundenheimer Straße und Erzberger Straße. Ferner werden Radwege angestrebt in der Langgartenstraße, der Wollstraße und dem Hohen Weg. Optimierungen für Radfahrer sollen an den Bahnhöfen Rheingönheim und Mundenheim sowie im Zuge des Radweges an der Brunckstraße erfolgen. Eher längerfristige und zum Teil auch von anderen Fakto-ren abhängige Überlegungen betreffen einen Radweg an der Lagerhausstraße, einen Radweg in der Leuschnerstraße, einem Radweg in der Fußgönheimer Straße, in der Breiten Straße und in der Maxdorfer Straße in Richtung L 524.

Gesamtverkehrsplan / Verkehrsentwicklungsplan 2020

 

Der vollständige GVP/VEP 2020 mit allen Plänen und Anlagen ist im Bereich Stadtplanung als gebundenes Exemplar für 51,10 Euro und als CD für 12,50 Euro erhältlich.

Kontakt

  • Anschrift:
    Stadtverwaltung Ludwigshafen
    Bereich Stadtplanung
    Postfach 21 12 25
    67012 Ludwigshafen
  • Öffnungszeiten:
    Montag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
    Donnerstag: 8.30 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung
  • Ansprechpartner:
    Thomas Lappe
    Tel. 0621/504-3130
    Fax 0621/504-3794
    E-Mail Kontakt: Thomas Lappe

 

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