Der erste Nahverkehrsplan der Stadt hatte nur bis zum Jahre 2003 Gültigkeit, daher war dieser im Jahre 2004 fortzuschreiben. Diese, unter Federführung des Dezernats Umwelt, Bau und Verkehr erstellte Fortschreibung, wurde am 13. Dezember 2004 vom Stadtrat beschlossen.
Der Nahverkehrsplan umreißt den fachlichen Rahmen für die weitere Entwicklung des ÖPNV innerhalb des Stadtgebietes in den nächsten 5 Jahren. Dabei stehen die im Nahverkehrsplan enthaltenen Maßnahmen, insbesondere vor dem Hintergrund des defizitären städtischen Haushalts, ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit.
Vor der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen muss deshalb die Finanzierbarkeit und Zuschussfähigkeit genau geprüft werden. Insofern ist der Nahverkehrsplan auch nicht als verbindliches Bau- oder Investitionsprogramm zu verstehen, sondern er formuliert planerisch richtige und damit wünschenswerte Zielvorstellungen.
Deshalb sind im Nahverkehrsplan auch keine konkreten Angaben über die Kosten und den Zeitpunkt der Realisierung genannt. Lediglich über pauschalierte Kostenschätzungen ist ein grober Überblick des möglichen Kostenrahmens gegeben. Mit einer Priorisierung über A-B-C wird zudem auch nur ein grober zeitlicher Rahmen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen gezeichnet .
Bei der Erstellung des Nahverkehrsplanes waren neben einem beratenden Ingenieurbüro, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) und den Verkehrsbetrieben der Stadt (VBL) auch die Ortsbeiräte und verschiedenste Verbände und Vereinigungen beteiligt. Die im Rahmen dieser Beteiligung zahlreich eingegangenen Anregungen und Vorschläge wurden fachlich geprüft und gingen dann, soweit eine positive Bewertung erfolgte, auch in den Nahverkehrsplan ein.
Neben Anforderungen an die Bedienungsqualität wie Taktzeiten, Bedienungshäufigkeit, Haltestelleneinzugsbereich und Haltestellenausstattung enthält der Nahverkehrsplan auch Aussagen zu Veränderungen im Netz.