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Lärmschutz

Lärm wird üblicherweise als unerwünschter, störender oder gesundheitsschädlicher Schall definiert. Hierunter lassen sich diejenigen Geräuschimmissionen zusammenfassen, die das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden beeinträchtigen.

Lärm ist kein physikalischer, sondern ein sozial-psychologischer Begriff. Dies zeigt sich zum Beispiel bei der Beurteilung von lauter Musik, die von dem einen als Vergnügen und Entspannung und von dem anderen als belästigend und störend abgetan wird.

Das steigende Verkehrsaufkommen sowie Bestimmungen und technischen Vorschriften haben dazu geführt, dass alle Planungen in Ludwigshafen auf ihre schallrelevanten Auswirkungen überprüft werden. Grundsätzlich sollte zunächst Lärm von Anfang an vermieden werden. Erst dann folgen Lärmminderungsmaßnahmen.

  • Reduzierung der Geschwindigkeiten im Kfz-Verkehr (flächenhafte Ausweisung von Tempo-30-Zonen, verkehrsberuhigte Zonen…)
  • Bündelung und Verlagerung von Kfz-Verkehrsströmen (kein LKW-Verkehr in Wohnbereichen oder Stadtteilzentren, geeignete Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten, der Bündelung der Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten)
  • abschirmende Maßnahmen.

Gesetzliche Grundlage ist das Landesimmisionsschutzgesetz.

Kontakt

  • Lärm aus Gaststätten, Diskotheken und Biergärten:
    Bereich Öffentliche Ordnung
    Peter Maschur
    und Thomas Burkhardt
    Tel. 0621/504-3392
    E-Mail Kontakt: Peter Maschur
  • Nachbarschaftslärm
    Musik, Tiere, Rasenmäher, Nutzung von Arbeitsgeräten
    Bereich Umwelt
    Andrea Blank
    Tel. 0621/504-2400
    Karl-Heinz Gräf
    Tel. 0621/504-2401
    E-Mail Kontakt: Umwelt
  • Lärmschutz an Straßen, Lärmschutzwall
    Bereich Tiefbau
    Tel. 0621/504-6618
    E-Mail Kontakt: 4-14 Tiefbau
  • Betrieb von Bolzplätzen und Kinderspielplätzen
    Bereich Grünflächen und Friedhöfe
    Heike Bartholomä
    Tel. 0621/504-3316
    E-Mail Kontakt: Heike Bartholomae
  • Lärm durch KFZ
    Polizeipräsidium Rheinpfalz
    Tel. 0621/9630
    Internet: www.polizei.rlp.de
  • Gewerbelärm, Baustellenlärm
    Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd; Regionalstelle Gewerbeaufsicht
    Tel. 06321/99-0
    Internet: www.sgdsued.rlp.de
  • Deutsche Bahn AG, Karlsruhe
    Tel. 0721/938-0
  • Außerhalb der üblichen Öffnungszeiten
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vollzugsdienstes der Stadt Ludwigshafen sind Ansprechpartner bei konkreten Lärmbeschwerden außerhalb der üblichen Geschäftszeiten.
    Tel. 0621/504-3471
    April bis Oktober: 24 Stunden erreichbar
    November bis März: 6 bis 24 Uhr
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Weiterführende Links

Externe Links:

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