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Gemeinsam mit dem Umweltministerium des Landes Rheinland-Pfalz hat Ludwigshafen einen Luftreinhalteplan erarbeitet. Der Plan wurde veröffentlicht und ist in Kraft getreten. Im Luftreinhalteplan sind Maßnahmen zur Reduzierung der Schadstoffe in der Luft, insbesondere des Feinstaubs, beinhaltet.
Da lokale Maßnahmen nur begrenzt greifen, wurde seitens der Stadt die Bitte an die rheinland-pfälzische Umweltministerin Margit Conrad herangetragen, ein Treffen der Vertreter aller betroffener Städte und des Ministeriums zu vereinbaren, um das weitere Vorgehen zu koordinieren. Der Luftreinhalteplan zeigt im Ergebnis, dass Grenzwertüberschreitungen, zu drei Viertel nicht lokal, sondern regional und überregional bedingt sind.
Aufgrund von Überschreitungen der Stickstoffdioxidgrenzwerte nach § 4 der Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft - 22. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) - vom 11.09.2002 (BGBl. I S. 3636) in den Jahren 2006 und 2007 an der Ludwigshafener Messstation Heinigstraße wurde durch das Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht in Zusammenarbeit mit der Stadt Ludwigshafen der bestehende Luftreinhalte- und Aktionsplan zur Feinstaubreduzierung mit Maßnahmen zur Reduzierung der Stickstoffdioxidbelastung fortgeschrieben.
Der Plan bestimmt Maßnahmen, um die Stickstoffdioxid- und Feinstaubbelastung vor Ort dauerhaft zu reduzieren. Die Öffentlichkeit wurde bei der Aufstellung durch Auslegung des Planentwurfs und Veröffentlichung im Internet beteiligt. Eingegangene Stellungnahmen wurden ausgewertet und berücksichtigt.
Der Plan ist am 10. November 2008 in Kraft getreten. Er wird durch die Veröffentlichung im Internet unter www.luwg.rlp.de gemäß § 47 Abs. 5 BImSchG der Öffentlichkeit zugänglich gemacht und mit Datum dieser Bekanntgabe für die zuständigen Träger der öffentlichen Verwaltung gemäß § 47 Abs. 6 BImSchG verbindlich. Im Internet:
Fahrgemeinschaften bilden
Informationen für Pendler zur Bildung von Fahrgemeinschaften gibt es im Internet:
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