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Am 30.06.2005 ist das Gesetz des Bundes zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm in Kraft getreten. Die Ermittlung der Lärmpegel basiert auf neuen EU-harmonisierten Berechnungsverfahren. Ein direkter Vergleich mit in Deutschland vorhandenen Grenz- und Richtwerten ist daher nur sehr eingeschränkt möglich. Allerdings können Angaben in den vorhandenen Regelwerken zur Orientierung bei der Bewertung der Lärmsituation herangezogen werden.
Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung entsteht durch die Lärmkarten oder Aktionspläne nicht. In Rheinland-Pfalz sind die Kommunen für die Lärmkartierung (mit Ausnahme der Schiene) als auch für die erforderlichen Lärmaktionspläne (incl. Schiene) zuständig.
- Phase 1
Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr Lärmkarten bis 30. Juni 2007 und Aktionspläne bis 18. Juli 2008 - Phase 2
Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohner Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr Lärmkarten bis 30. Juni 2012 und Aktionspläne bis 18. Juli 2013
Die bis zum 30. Juni 2007 zu erstellende Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen (> 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr) ist erfolgt. Die Ergebnisse liegen vor. Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken (> 60.000 Züge pro Jahr) wurde durch das Eisenbahnbundesamt durchgeführt. Der Stadtverwaltung Ludwigshafen liegen die Ergebnisse nun teilweise vor.
Mit der Lärmkartierung erfolgt die Darstellung von Informationen über die aktuelle Lärmsituation anhand eines Lärmindexes. Ein Lärmindex ist eine physikalische Größe für die Beschreibung des Umgebungslärms, der mit gesundheitsschädlichen Auswirkungen in Verbindung steht. Lden ist eine von der EU neu eingeführte Größe (den = day-evening-night = Tag-Abend-Nacht). Dieser Lärmindex ist ein Indikator für die Bewertung der allgemeinen Lärmbelästigung über den gesamten Tag (24 Stunden). Lnight ist ein Lärmindex für die Nacht, für den Zeitraum zwischen 22 und 6 Uhr (8 Stunden).
Ergebnisse StraßenverkehrDie in der "Analyse Straßenverkehr" genannten Anhänge können beim Bereich Umwelt angefordert werden.
Ergebnisse SchienenverkehrDie Lärmkarten für den Schienenverkehr sind auch beim Eisenbahn-Bundesamt einsehbar:
Bis zum 18. Juli 2008 waren die Kommunen verpflichtet die aus der Lärmkartierung resultierende Lärmaktionsplanung vorzulegen. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat einen Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgestellt. Ein Lärmaktionsplan ist ein Plan zur Regelung von Lärmproblemen und Lärmauswirkungen, erforderlichenfalls einschließlich der Lärmminderung. Ein gesetzlicher Anspruch auf Lärmminderung resultiert aus dem Lärmaktionsplan nicht. Der Lärmaktionsplan soll in alle Handlungsfelder der Stadtentwicklung einfließen und langfristig zu mehr Lebensqualität in der Stadt beitragen.
Der Lärmaktionsplan wird für Bereiche erstellt, die unter Anwendung der Auslösekriterien als hoch belastet anzusehen sind. Im Lärmaktionsplan werden über die Darstellung der Lärmsituation in der näheren Umgebung von Hauptverkehrswegen hinaus Konzepte ermittelt, wie belastete Bereiche entlastet und ruhige Bereiche geschützt werden können.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes steht die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürger, Organisationen, Verbände etc.) im Vordergrund. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitbeteiligung sind im Lärmaktionsplan zu berücksichtigen.
Weitere Informationen zum Thema Lärmaktionsplanung gibt es auch im Umwelt-Info:
- Anschrift:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Umwelt Bismarckstraße 29 67059 Ludwigshafen - Ansprechpartner:
Bereich Umwelt Tel. 0621/504-3460 Fax 0621/504-2098 E-Mail Kontakt: Umwelt
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