Ludwigshafener Mietspiegel von 2008
Der aktuelle Mietspiegel der Stadt Ludwigshafen wurde am 15. Dezember 2008 veröffentlicht und löst damit den bisherigen Mietspiegel 2006, veröffentlicht am 12. Dezember 2006, ab.
Wie bereits 2004 macht die Stadt Ludwigshafen, von der Möglichkeit Gebrauch den Mietspiegel auf Basis des Verbraucherpreisindexes fort zu schreiben. Basis der Fortschreibung ist der Mietspiegel 2006 mit Erhebungstand April 2006.
Nach veröffentlichten Angaben des Statistischen Bundesamtes ist der Verbraucherpreisindex im maßgeblichen Zeitraum um 4,5% gestiegen. Um diesen Prozentsatz wurden die Mittelwerte der im Mietspiegel aufgeführten Tabellen angehoben und die Bandbreiten angepasst. Der Mietspiegel erfüllt die Kriterien eines qualifizierten Mietspiegels nach §558d BGB.
Der Mietspiegel hat die Aufgabe, Mietern und Vermietern, Verwaltung, Gerichten, Gutachtern und Investoren eine statistische Übersicht an die Hand zu geben, wie viel Miete für eine Wohnung bestimmter Ausstattung üblicherweise gezahlt wird. Diese Marktübersicht gilt nur für den frei finanzierten Wohnungsbau, wozu generell auch der Bestand der ehemals gemeinnützigen Baugesellschaften gehört.
Wohnungstypen die nicht im Mietspiegel aufgeführt sind- vom Eigentümer selbst bewohnte Wohnungen,
- Sozialwohnungen,
- Dienstwohnungen,
- Wohnungen, deren Mietverträge schon länger als vier Jahre bestehen und bei denen der Mietzins in den letzten vier Jahren nicht verändert wurde,
- gewerblich genutzte Wohnungen,
- untervermietete und möbliert vermietete Wohnungen,
- Wohnungen, deren Miete nach der Bettenzahl berechnet werden oder einen Pensionszuschlag enthalten,
- Wohnungen, für die eine Mietvorauszahlung, ein Mieterdarlehen oder ein Baukostenzuschuss geleistet wurde, oder die aus verwandtschaftlichen oder anderen Gründen verbilligt oder kostenlos überlassen wurden, ohne dass die monatliche Verbilligung bekannt war.
- Wohnungen, deren Mieter erhebliche Modernisierungen aus eigener Tasche bezahlt haben, und deren Miete deshalb ermäßigt oder nicht entsprechend der Ausstattung bewertet wurde.
- Wohnungsbestände, die weniger dem Marktgeschehen unterliegen.
Das Verfahren zur Erstellung des Ludwigshafener Mietspiegels, der Mietbegriff sowie das normative Bewertungsverfahren für den Mietspiegel sind mit den folgenden Institutionen abgestimmt:
- Der Mietspiegel (Schutzgebühr: 5 Euro)
ist erhältlich bei allen Bürgerservicestellen oder auf dem Postweg (Schutzgebühr: 7 Euro) - Zuständigkeit:
Stadtverwaltung Ludwigshafen Bereich Stadtentwicklung Rathausplatz 20 67059 Ludwigshafen - Ansprechpartner:
Gabriele Hildebrandt Tel. 0621/504-3012 Fax 0621/504-3453 E-Mail Kontakt: Gabriele Hildebrandt - Öffnungszeiten Bürgerbüros
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