Fragen und Antworten zum Thema Asyl in Ludwigshafen.

Bedingt durch Kriege und Krisen in unterschiedlichen Regionen in der Welt nimmt die Zahl der Menschen, die flüchten und in anderen Ländern Asyl suchen, zu. Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die Bundesländer verteilt. Die Verteilung richtet sich unter anderem nach der Einwohnerzahl. Nordrhein-Westfalen nimmt mit 21 Prozent bei weitem die meisten Asylbewerberinnen und Asylbewerber auf, gefolgt von Bayern (15 Prozent) und Baden-Württemberg (14 Prozent). Rheinland-Pfalz nimmt rund fünf Prozent auf.

Von den Erstaufnahmeeinrichtungen der Länder wiederum werden die Asylsuchenden den Kommunen zugeteilt. Ludwigshafen nimmt fast vier Prozent aller Asylsuchenden in Rheinland-Pfalz auf.

Was ist der Unterschied zwischen Flüchtlingen und Asylbewerbern?

Asylbewerberinnen und -bewerber sind Personen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden ist. Wird dem Antrag stattgegeben, ist die Person ein Asylberechtigter oder eine Asylberechtigte, wird der Antrag abgelehnt, ist die Person ein abgelehnter Asylbewerber beziehungsweise eine abgelehnte Asylbewerberin.

Ein Flüchtling im juristischen Sinn ist eine Person, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt. Wird ein Fluchtgrund im Zielland als relevant erachtet, kann daraus eine Anerkennung als Flüchtling entstehen (Asylrecht im weiteren Sinn).

In der Alltagssprache ist ein erweiterter Flüchtlingsbegriff gebräuchlich, der über die obige Definition hinaus auch Binnenflüchtlinge, Umwelt- und Klimaflüchtlinge sowie Elends- und Wirtschaftsflüchtlinge mit einschließt.

Daneben gibt es in Deutschland sogenannte Kontingentflüchtlinge, die aufgrund einer politischen Entscheidung der Bundesregierung aufgenommen werden können. Sie durchlaufen kein Asyl- oder sonstiges Anerkennungsverfahren, sondern erhalten bei ihrer Ankunft sofort eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

Ob ein Asylgrund vorliegt, entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Nach dem Asylgesetz sind die Ausländerbehörden, die die Aufenthaltsgestattungen ausstellen, solange jemand im Verfahren ist, an die Entscheidungen des BAMF gebunden und dürfen keine eigenen Feststellungen über das Vorliegen von Asylgründen treffen.

Wie läuft ein Asylverfahren ab?

Für das Asylverfahren ist nicht die Ausländerbehörde der aufnehmenden Kommune, sondern das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zuständig. Auf der Homepage des Bundesamtes (www.bamf.de) befindet sich eine Kurzbroschüre zum Asylverfahren.

Wie viele Asylsuchende kommen nach Ludwigshafen?

Pro Monat kommen im Durchschnitt derzeit etwa 15 Menschen nach Ludwighafen.

Wie viele Asylbewerberinnen und -bewerber sind in Ludwigshafen untergebracht?

In Ludwigshafen sind derzeit in städtischen Unterkünften und Wohnungen sowie in von der Stadt angemieteten Wohnungen rund 1.400 Asylbewerberinnen und Asylbewerber sowie bereits anerkannte Asylsuchende untergebracht.

Wie hat sich die Zahl der nach Ludwigshafen Zugewiesenen entwickelt?

  • 2009: 23 Personen
  • 2010: 89 Personen
  • 2011: 83 Personen
  • 2012: 87 Personen
  • 2013: 266 Personen
  • 2014: 436 Personen
  • 2015: 1.409 Personen
  • 2016: 1.089 Personen
  • 2017: 417 Personen
  • 2018: 272 Personen
  • 2019: 175 Personen
  • 2020: 121 Personen
  • 2021: 284 Personen
  • 2022: 1.161 Personen (davon 836 aus der Ukraine)

Wo werden die Asylsuchenden untergebracht?

Die Asylsuchenden werden vorrangig in städtischen Gebäuden untergebracht - sowohl zentral in sogenannten Sammelunterkünften, als auch überwiegend dezentral in Wohnungen. Seit Ende 2013 werden Asylbewerberinnen und -bewerber auch in Wohnungen in den sogenannten Obdachloseneinweisungsgebieten untergebracht, und seit Anfang 2015 auch in privaten Wohnungen, die die Stadt anmietet.

Seit Ende Juli 2015 ist zudem in Mundenheim eine Notunterkunft in Betrieb - eine umgebaute Lagerhalle, in die immer dann vorübergehend Menschen einziehen sollen, wenn alle anderen Unterbringungsmöglichkeiten erschöpft sind.

Mehrere Gebäude in massiver Fertigbauweise wurden ab Mai 2016 fertig gestellt.

Die Standorte der städtischen Unterbringungsmöglichkeiten befinden sich damit derzeit in Mundenheim, in Rheingönheim, in Oppau, in West und in Oggersheim.

Wovon leben die Asylbewerberinnen und -bewerber?

Asylbegehrende haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Regelsätze orientieren sich an denen für Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger (Grundsicherung, Arbeitslosengeld II), sind jedoch etwas geringer.

Asylsuchende dürfen in den ersten drei Monaten nach ihrer Ankunft in Deutschland nicht arbeiten. Nach drei Monaten können sie eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erhalten. Das Formular hierfür erhalten sie bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Bisher hatten Deutsche, EU-Ausländerinnen und -Ausländer sowie ausländische Staatsangehörige mit unbefristetem Aufenthaltsstatus bei der Vermittlung durch die Arbeitsagentur Vorrang. Die Vorrangprüfung ist jedoch aktuell in den meisten Bundesländern ausgesetzt (so auch in Rheinland-Pfalz).

Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern (das sind neben den EU-Staaten die Länder Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Montenegro, Mazedonien, Senegal und Serbien), die nach dem 31. August 2015 einen Asylantrag gestellt haben, gilt für die Dauer des Asylverfahrens ein dauerhaftes Beschäftigungsverbot.

Wie lange und weshalb gilt die Residenzpflicht für Asylsuchende?

Asylbewerberinnen und Asylbewerber unterliegen der Residenzpflicht. Dies bedeutet im Falle von in Ludwigshafen Untergebrachten, dass sie in den ersten drei Monaten das Bundesland Rheinland-Pfalz nicht verlassen dürfen. Danach können sie sich vorübergehend im ganzen Bundesgebiet aufhalten. Die Verpflichtung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber, in der ihnen zugewiesenen Gemeinde ihren Wohnsitz zu nehmen, bleibt bestehen.

Gründe für die früher wesentlich strengere Residenzpflicht waren damals folgende: Erstens sollte die Anwesenheit an einem Ort die schnelle und zuverlässige Durchführung des Asylverfahrens erleichtern, zweitens dient die gleichmäßige Verteilung im Bundesgebiet einer gerechten Kostenverteilung. weil Länder und Gemeinden für die dort lebenden Asylbewerber aufkommen.

Wer betreut die Asylsuchenden?

Für die Unterbringung und die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Bereich Soziales und Wohnen im Dezernat für Soziales und Integration der Stadtverwaltung Ludwigshafen zuständig. Zudem kümmern sich Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogen der Stadtverwaltung um die Menschen. So sind beispielsweise Sozialfachkräfte des städtischen Jugendamtes für alleinreisende Minderjährige zuständig. Sozialfachkräfte des Bereichs Soziales und Wohnen suchen die Asylsuchenden in den Unterkünften auf und bieten Sprechstunden an. Die Integrationsfachstellen von Diakonie, Caritas und AWO beraten die Asylsuchenden. Zudem kümmern sich zahlreiche Ehrenamtliche um die Menschen.

Sind die Kinder von Asylsuchenden schulpflichtig?

Alle Kinder und Jugendliche zwischen sechs und 18 Jahren haben das Recht und auch die Pflicht eine Schule zu besuchen. Die Schulpflicht besteht für jedes Kind, somit auch für die Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern.

Dürfen die Kinder von Asylsuchenden eine Kindertagesstätte besuchen?

Ja. Die Kinder von Flüchtlingen und Asylsuchenden können in den Kindertagesstätten angemeldet werden und dort - falls ausreichend Kapazitäten vorhanden - auch einen Platz erhalten.

Ich möchte Kleider und/oder Möbel spenden; wohin kann ich mich wenden?

Kleiderspenden nehmen generell (auch für andere Bedürftige) beispielsweise die fünf städtischen Kleidertreffs (Mitte, West, Gartenstadt, Friesenheim und Oggersheim) entgegen sowie die DRK Kleiderkammer.

Ich wohne in der Nähe einer Asylbewerberunterkunft und habe hierzu Fragen; an wen kann ich mich wenden?

Bei Fragen zu den Asylbewerberunterkünften können sich Anwohnerinnen und Anwohner an den Bereich Soziales und Wohnen der Stadtverwaltung wenden, E-Mail: 5-12@ludwigshafen.de.