Abgeschlossenheitsbescheinigung
Zur Trennung von Gebäuden in eigenständige Einheiten - zum Beispiel Eigentumswohnungen - ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die notarielle Beurkundung erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- aktueller Lageplan
- Grundrisse mit eindeutiger numerischer Bezeichnung der Nutzungseinheit
- Ansichten
- Schnitte