Abgeschlossenheitsbescheinigung

Zur Trennung von Gebäuden in eigenständige Einheiten - zum Beispiel Eigentumswohnungen - ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für die notarielle Beurkundung erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • aktueller Lageplan
  • Grundrisse mit eindeutiger numerischer Bezeichnung der Nutzungseinheit
  • Ansichten
  • Schnitte