Abwasserbeitrag einmalig

Die Stadt erhebt einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung von Anlagen zur Ableitung von Schmutz- und Oberflächenwasser.

Beitragsschuldnerin oder -schuldner ist, wer im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte beziehungsweise dinglich Nutzungsberechtigter des beitragspflichtigen Grundstücks ist oder auf dem Grundstück ein Gewerbe betreibt. Mehrere Beitragsschuldnerinnen oder -schuldner haften als Gesamtschuldnerinnen beziehungsweise Gesamtschuldner. Rechtsgrundlage sind das Kommunalabgabengesetz für Rheinland-Pfalz und die Entgeltsatzung für die Abwasserbeseitigung der Stadt Ludwigshafen.

Zu Fragen rund um das Thema einmalige Schmutz- und Oberflächenwasserbeiträge beraten Sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Teams Entgelte.