Akteneinsicht

Bei berechtigtem Interesse an einem Objekt kann das Archiv der Bauaufsicht alte Unterlagen und Planmaterial zur Verfügung stellen. Es kann Einsicht in diese Bauakten genommen werden beziehungsweise können Kopien dieser Unterlagen gegen Gebühr erstellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Eigentümernachweis (aktueller Grundbuchauszug oder Grundsteuerbescheid / Kaufvertrag) oder eine Vollmacht des Eigentümers in Verbindung mit dem vorgenannten Eigentümernachweis
  • Personalausweis

Gebühren

  • Beschaffung der Akte (vgl. § 1 Abs. 3 LVO)
    30,17 Euro
  • Zeitaufwand für die Erstellung, Bearbeitung
    Ausfertigung von Kopien
    1,01 Euro je Minute
  • Schriftliche Rechnungsstellung
    Zeitaufwand (vgl. § 1 Abs. 3 LVO)
    15,08 Euro

Mindestens jedoch eine Gebühr in Höhe von 30 EUR (Mindestgebühr gem. Ziff. 4.5 LVO) (vorbehaltlich gebührenrechtlicher Änderungen)

Onlineservices

Den Antrag auf Akteneinsicht können Eigentümerinnen und Eigentümer und von ihnen bevollmächtigte Personen auch online beantragen. Sobald die Akte zur Einsicht bereitgestellt wurde, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und vereinbaren einen Termin bei der Stadtverwaltung vor Ort.

Antrag auf Akteneinsicht