Aufenthaltstitel - Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnis wird immer zeitlich befristet und zweckgebunden erteilt. Mit deren Erteilung ist auch die Prüfung eines Anspruches auf den Besuch des Integrationskurses verbunden. Der festgelegte Zweck und die damit verbundenen Auflagen (zum Beispiel Einschränkung der Erwerbstätigkeit) gehen aus dem Wortlaut der Aufenthaltserlaubnis hervor.

Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen

  • vollständig ausgefüllter Antrag auf Aufenthaltserlaubnis
  • gültiger Reisepass
  • Sicherung des Lebensunterhaltes
  • kein Ausweisungsgrund (zum Beispiel durch Straftaten)
  • Einreise mit einem erforderlichen Visum
  • richtige und vollständige Angaben im Visums- und/oder Aufenthaltserlaubnisantrag
  • keine Beeinträchtigung oder Gefährdung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland

Gültigkeitsdauer

  • zeitlich befristet
  • eine Verlängerung erfolgt, solange die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen vorliegen, der Aufenthaltszweck fortbesteht und noch keine Niederlassungserlaubnis erteilt werden kann
  • Verlängerung ist ausgeschlossen bei vorübergehendem Aufenthalt (kurzfristige Erwerbstätigkeit, Aus-, Fort- und Weiterbildung)

Flüchtlinge aus der Ukraine

Informationen zu den aktuell geltenden Regelungen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es hier: Flüchtlinge aus der Ukraine

Zusätzliche Informationen

Hinweis zur Teilnahmeverpflichtung an einem Integrationskurs

Sind die Antragstellenden ihrer Teilnahmeverpflichtung an einem Integrationskurs zum Zeitpunkt der erforderlichen Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis aus von ihnen zu vertretenden Gründen nicht nachgekommen, so muss die Ausländerbehörde mit ihnen ein Beratungsgespräch führen, in dem sie auf die Auswirkungen ihrer Pflichtverletzung hingewiesen werden. Eine beharrliche Verweigerung der Teilnahme kann eine Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis rechtfertigen.

Onlineservices

Aufgrund der längeren Schließung im Zuge der Pandemie wurden die Zeiträume, in denen Termine vergeben werden, deutlich ausgeweitet. Da die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter somit fast durchgehend in Gesprächen mit Kundschaft sind empfiehlt es sich, zur Kontaktaufnahme die Online-Anfrage zu nutzen.

Online-Anfrage an die Ausländerbehörde