Ausweis - Kinderreisepass

Wichtige Information

Ab1. Januar 2024 dürfen auf Grund einer Gesetzesänderung keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt werden. Kinderreisepässe, die bis zum 31.12.2023 ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum jeweils angegebenen Gültigkeitsdatum.

Für Kinder können ab 2. Januar 2024 nur noch folgende Dokumente ausgestellt werden:
1.    Personalausweis
2.    Reisepass

Bitte beachten Sie, dass diese beiden Dokumente nicht direkt bei der Antragstellung ausgestellt werden und mit Bearbeitungszeiten von jeweils bis zu vier Wochen zu rechnen ist. Es kann auch direkt bei der Antragstellung ein vorläufiger Personalausweis mit einer maximalen Gültigkeit von drei Monaten ausgestellt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass man mit dem vorläufigen Personalausweis nicht in alle Länder einreisen darf.

Beim Reisepass gibt es die Möglichkeit, gegen eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32 Euro (insgesamt dann 69,50 Euro) einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Dieser Expresspass soll dann, bei Beantragung bis spätestens 11 Uhr, spätestens am vierten Werktag nach der Beantragung bei der Passbehörde zur Abholung vorliegen.

Ein vorläufiger Reisepass ist nur in begründeten Einzelfällen auszustellen. Voraussetzung hierfür ist, dass die antragstellende Person glaubhaft macht, dass sie sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Passes im Expressverfahren nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Nachweisen verlangen.

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (auch bei einer Verlängerung)
    Ausführung: Keine Uniform, keine uniformähnlichen Kleidungsstücke, Gesicht von vorne, nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck, Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hintergrund muss heller als die Gesichtsfarbe sein, Größe: 45 mal 35 Millimeter, im Hochformat ohne Rand, Gesichtsausmaß mindestens 32 Millimeter, maximal 36 Millimeter. Das Gesicht muss in allen Teilen ausreichend und gleichmäßig ausgeleuchtet sein.
  • Kinderausweis / Kinderreisepass, sofern ausgestellt
  • Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter oder der gesetzlichen Vertreterin (Bitte Vordruck unter Formulare nutzen oder Vollmacht des nicht anwesenden gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin vorlegen)
  • Rechtskräftiger Sorgerechtsbeschluss oder Original des Scheidungsurteils, wenn nur einem Elternteil das Sorgerecht zusteht

Steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, so hat sie eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach Paragraf 1626 a BGB abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder der Vater des Kindes gestorben ist.

  • Bestallungsurkunde, wenn Vormund bestellt ist
  • Reisepässe, Personalausweise der Vertretungsberechtigten
  • Beschluss des Familiengerichts, wenn ein Vertretungsberechtigter nicht erreichbar ist.

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Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

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