Ausweis - Personalausweis

Der Personalausweis wird bei Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, immer mit eingeschalteter Online-Funktion ausgegeben. Ein Ausschalten dieser Funktion durch das Bürgerbüro ist nicht möglich.

Ein Personalausweis ist ab dem 16. Lebensjahr Pflicht. Vor dem 16. Geburtstag kann mit Einverständnis der Sorgeberechtigten (Vater und/oder Mutter, Betreuer oder Betreuerin) ein Personalausweis beantragt werden.

Für Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch die Personen zu stellen, denen die gesetzliche Vertretung zusteht. In der Regel sind dies die Eltern. Personen unter 16 Jahren können den Antrag nur in Begleitung von mindestens einem Sorgeberechtigten stellen.

Steht das Sorgerecht nur einem Elternteil oder einem Dritten zu, ist ein entsprechender Nachweis über das Sorgerecht vorzulegen (zum Beispiel Sorgerechtsbeschluss oder Sorgeerklärung vom Jugendamt).

Besteht eine Betreuung, brauchen Sie die Bestallungsurkunde.

Wegen der Unterschriftsleistung und der Aufnahme der Fingerabdrücke ist die persönliche Vorsprache bei der Antragstellung grundsätzlich erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • (vorläufiger) Personalausweis, (vorläufiger) Reisepass, Kinderreisepass oder 
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (Das Lichtbild sollte nicht älter als ein Jahr sein.)
  • Ausführung: keine Uniform, keine uniformähnlichen Kleidungsstücke, Gesicht von vorne, Gesicht nicht verdeckt und möglichst mit neutralem Ausdruck, Kopfbedeckungen sind grundsätzlich nicht erlaubt. Hintergrund muss heller als die Gesichtsfarbe und einfarbig sein, Größe: 45 mal 35 Millimeter, im Hochformat ohne Rand, Gesichtsausmaß mindestens 32 Millimeter, maximal 36 Millimeter. Das Gesicht muss in allen Teilen ausreichend und gleichmäßig ausgeleuchtet sein
  • Bei Personen unter 16 Jahren haben die Sorgeberechtigten einen Antrag auszufüllen und zu unterschreiben (zusätzlich Vorlage eines Ausweisdokuments des bei der Antragstellung eventuell nicht anwesenden Sorgeberechtigten beziehungsweise Kopien hiervon zum Abgleich der Unterschriften).

Gebühren

  • 37 Euro (Gültigkeitsdauer zehn Jahre ab einem Alter von 24 Jahren)
  • 22,80 Euro (Gültigkeitsdauer sechs Jahre bis zum Alter von 24 Jahren)

Eine Gebührenermäßigung  beziehungsweise ein Gebührenerlass ist bei nachgewiesener Bedürftigkeit möglich. Hierzu muss die Bedürftigkeit jedoch im Einzelfall durch entsprechende Nachweise belegt werden. Bitte informieren Sie sich bei Bedarf bei der Antragstellung über eine Gebührenermäßigung oder einen Gebührenerlass.

Zusätzliche Informationen

Was sollte ich noch wissen?

  • Beachten Sie bitte, dass die Personalausweise zentral bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden. Es muss daher mit längeren Bearbeitungszeiten von bis zu sechs Wochen gerechnet werden.
  • Bei Verlust oder Diebstahl des Personalausweises sind Sie verpflichtet, dies umgehend einem der Bürgerbüros mitzuteilen und gegen eine Gebühr von 15 Euro eine Verlustanzeige aufzugeben. Von dort wird dann die Sperrung des Dokuments veranlasst. Diese gesetzlich geforderte Verlustanzeige kann deshalb weder bei der Polizei noch beim Fundbüro aufgenommen werden.
  • Die Verlängerung von Personalausweisen ist nicht möglich.

Gültigkeitsdauer

  • Gültigkeitsdauer zehn Jahre ab einem Alter von 24 Jahren  
  • Gültigkeitsdauer sechs Jahre bis zum Alter von 24 Jahren

Änderungen

  • des Wohnorts und der Wohnung bei einem Umzug sind gebührenfrei möglich.
  • des Familiennamens aufgrund einer Namensänderung, zum Beispiel bei Eheschließung, sind nicht möglich. In diesen Fällen muss ein neuer Personalausweis beantragt werden.

Abholung

Die Ausgabe des Ausweises erfolgt grundsätzlich an die antragstellende Person. Die Ausgabe kann bei Vorlage einer speziellen Abholvollmacht (erhältlich bei der Beantragung) auch an eine bevollmächtigte Person erfolgen, sofern die bevollmächtigte Person das 16. Lebensjahr vollendet hat. 

Bitte bringen Sie zur Abholung Ihres neuen Personalausweises, sofern vorhanden, Ihren bisherigen Personalausweis beziehungsweise vorläufigen Personalausweis mit. Auf Wunsch wird dieser entwertet und Sie können ihn als Andenken wieder mitnehmen.

Bei Personen unter 16 Jahren oder bei Personen, die handlungsunfähig sind, erfolgt die Ausgabe des Ausweises grundsätzlich an den gesetzlichen Vertreter oder die Vertreterin beziehungsweise Betreuer oder Betreuerin. Auch hier ist eine Bevollmächtigung eines Dritten möglich, sofern diese Person das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Vollmacht vom gesetzlichen Vertreter oder der Vertreterin beziehungsweise Betreuer oder Betreuerin erteilt wurde.

Onlineservices

Abholung

Sofern Sie bei der Antragsstellung Ihres neuen Personalausweises die Ausweisnummer des neuen Dokumentes erhalten haben, können Sie über Statusabfrage im Internt den Status der Beantragung ("in Bearbeitung" oder "liegt zur Abholung bereit") abfragen.

Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.

Merkblätter