Ausweis - Vorläufiger Reisepass

Die Passbewerberin beziehungsweise der Passbewerber hat grundsätzlich nicht das Wahlrecht einen Reisepass (ePass) oder einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses ist nur noch zulässig, wenn die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) und auch die Ausstellung eines Reisepasses (ePass) im Expressverfahren (Herstellungsdauer circa drei bis vier Werkstage) nicht rechtzeitig zum entsprechenden Gebrauch möglich ist. Bei Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig der Reisepass (ePass) beantragt werden. Der vorläufige Reisepass wird Ihnen in der Regel sofort ausgestellt und ist höchstens ein Jahr gültig.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen alle unter der Dienstleistung "Reisepass" aufgeführten Unterlagen und zusätzlich einen Nachweis über die Dringlichkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses (zum Beispiel eine Reisebuchungsbestätigung).

Gebühren

  • 26 Euro

Zusätzliche Informationen

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere

Haben Sie Ihren Pass verloren oder wurde er gestohlen, so sind Sie verpflichtet, dies umgehend einem der Bürgerbüros mitzuteilen.

Wichtiger Hinweis

Seit 1. Mai 2006 wird der vorläufige maschinenlesbare deutsche Reisepass (grün) und seit 26. Oktober 2006 der maschinenlesbare Kinderreisepass nicht mehr für die visumsfreie Einreise in die USA anerkannt.
Mit dem Kinderausweis und dem vorläufigen Reisepass nach altem Muster ist eine visumfreie Einreise ebenfalls nicht mehr möglich. Informationen zu aktuellen Einreisebestimmungen finden Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.