Baugenehmigung

Für den Neubau, den Umbau sowie die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage ist in der Regel eine Baugenehmigung einzuholen. Der Antrag auf Baugenehmigung ist schriftlich mit den erforderlichen Bauvorlagen in mindestens dreifacher Ausfertigung bei der Bauaufsicht einzureichen. Die Baugenehmigung erteilt der Bereich Bauaufsicht.

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsvordruck
  • Amtlicher Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)
  • Freiflächenplan (Maßstab 1:200)
  • Baubeschreibung
  • Berechnungen und Nachweise der
  • GRZ (Grundflächenzahl)
  • GFZ (Geschossflächenzahl)
  • Zahl der Vollgeschosse
  • Anzahl der notwendigen Stellplätze
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Schnitte, Ansichten)
  • Bautechnische Nachweise (sofern erforderlich)
  • Erklärungen der Entwurfsverfasser (gegebenenfalls)

Zusätzliche Informationen

Zu bedenken ist, dass Änderungen während der Bauphase erneut genehmigt werden müssen. Dies ist zeit- und kostenintensiv. Vollständige und aussagefähige Unterlagen erleichtern dem Bereich Bauaufsicht die Prüfung und verkürzen somit die Dauer der Prüfung.

Weitere Formulare

Merkblätter