Baulast

Bei der Prüfung eines Bauantrages kann sich herausstellen, dass das Bauvorhaben nur genehmigungsfähig ist, wenn zugunsten des Baugrundstückes eine Baulast eingetragen wird, zum Beispiel für die Zufahrt zu einem Grundstück über ein Nachbargrundstück, zur Sicherung der Abstandsflächen.

Durch die Eintragung in das Baulastenverzeichnis werden bauordnungsrechtlich relevante Regelungen so gesichert, dass sie ohne Zustimmung der Bauaufsicht nicht rückgängig gemacht werden können.

Erforderliche Unterlagen

  • formloser schriftlicher Antrag für die gewünschte Baulasteintragung
  • ein beglaubigter Grundbuchauszug vom belasteten Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
  • ein unbeglaubigter Grundbuchauszug vom begünstigten Grundstück (nicht älter als 4 Wochen)
  • 5 amtliche Lagepläne (1 Exemplar beglaubigt)
  • vorgesehene Fläche der Baulast ist auf den Lageplänen grün zu schraffieren