Bauvoranfrage

Bevor ein umfangreicher Bauantrag gestellt wird, kann im Rahmen einer Bauvoranfrage vereinfacht geklärt werden, ob das Bauvorhaben in dieser Planung genehmigungsfähig ist. Die Bauvoranfrage ist rechtsverbindlich, das heißt bei dem nachfolgenden Bauantrag kann darauf verzichtet werden.

Erforderliche Unterlagen

Jeweils in dreifacher Ausführung:

  • Lageplan
  • Plansatz