Beglaubigung

In den Ludwigshafener Bürgerbüros werden grundsätzlich nur Beglaubigungen für in Ludwigshafen gemeldete Personen vorgenommen.

Amtliche Beglaubigung von Urkunden

Die Mitarbeiter der Bürgerbüros dürfen Ablichtungen oder Abschriften von Urkunden nur beglaubigen, wenn das Original von einer Behörde ausgestellt wurde oder die beglaubigte Kopie einer Behörde vorgelegt wird. In anderen Fällen wenden Sie sich bitte an eine Notarin beziehungsweise einen Notar. Die Beglaubigung von mehr als fünf Seiten ist ausschließlich im Bürgerbüro Bismarckstraße möglich.

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften

Die Bürgerbüros dürfen Unterschriften für Behörden öffentlich beglaubigen, wenn das Schriftstück in privatrechtlichen Angelegenheiten benötigt wird und hierfür ein Gesetz ausdrücklich die öffentliche Beglaubigung vorschreibt. Ist in einer solchen Angelegenheit nicht nur die Unterschrift, sondern das gesamte Dokument zu beglaubigen, ist hierfür ausschließlich der Notar oder die Notarin zuständig. Der Notar oder die Notarin sind auch allein zuständig für die Unterschriftsbeglaubigung auf privatrechtlichen Erklärungen, für die die Kriterien der amtlichen oder öffentlichen Beglaubigung nicht zutreffen. Das heißt, wenn Darlehensverträge, Kaufverträge, Bürgschaften, Mietverträge oder andere Verträge rein privater Art beglaubigt werden sollen, ist dafür die Notarin oder der Notar zuständig, denn diese Beglaubigungen sind nicht für Behörden durchzuführen und es gibt auch keine Rechtsvorschriften, die diese Beglaubigungen vorschreiben. Sie basieren vielmehr allein auf privatrechtlichen Abmachungen zwischen den Vertragspartnerinnen und -partnern.

Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird (persönliche Vorsprache notwendig).

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

Die Bürgerbüros dürfen Unterschriften amtlich beglaubigen, wenn das unterzeichnende Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer deutschen Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Dies gilt nicht für:

  • Unterschriften ohne zugehörigen Text

Unterschriften, die der öffentlichen Beglaubigung bedürfen.
Eine Unterschrift soll nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Bediensteten vollzogen oder anerkannt wird (persönliche Vorsprache notwendig).
 

Erforderliche Unterlagen

Amtliche Beglaubigung von Urkunden

  • Originalurkunde
  • Kopien für Beglaubigungen
  • Personalausweis oder Reisepass

Eine Kopie darf nicht beglaubigt werden, wenn der ursprüngliche Zusammenhang eines Schriftstückes, das aus mehreren Blättern besteht, nicht erkennbar ist.

Öffentliche Beglaubigung von Unterschriften

  • das vom Betroffenen beziehungsweise der Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück
  • Personalausweis oder Reisepass

Amtliche Beglaubigung von Unterschriften

  • das vom Betroffenen beziehungsweise der Betroffenen zu unterzeichnende Schriftstück
  • Personalausweis oder Reisepass

Gebühren

Amtliche Beglaubigung von Urkunden

  • 1 - 2 Seiten
    3 Euro
  • 3 - 5 Seiten
    4 Euro
  • ab 6 Seiten
    5 Euro

     

Beglaubigung von Unterschriften

  • öffentliche Unterschriftsbeglaubigung
    15 Euro
  • amtliche Unterschriftsbeglaubigung
    5 Euro

Zusätzliche Informationen

Amtliche Beglaubigung von Urkunden

Beglaubigte Abschriften von deutschen Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden können nur beim ausstellendenden Standesamt vorgenommen werden.

Bitte beachten Sie, dass die gewünschten Beglaubigungen, je nach Kundenandrang sowie Art und Umfang der Beglaubigungen, nicht direkt angefertigt und ausgehändigt werden können.

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.

Wichtiger Hinweis

Sollten Sie Ihren Termin im Bürgerbüro nicht wahrnehmen können, teilen Sie uns dies bitte frühestmöglich telefonisch (0621 504-3724) oder per Mail (buergerbuero@ludwigshafen.de) mit bzw. stornieren Sie bei online gebuchten Terminen diese bitte, damit diese Termine von anderen Personen genutzt werden können.