Bestattungskosten

Die Bestattungskostenbeihilfe (Paragraf 74 SGB XII) ist eine Sozialhilfeleistung für Angehörige von Verstorbenen, die zur Tragung der Bestattungskosten verpflichtet sind und deren Einkommen und Vermögen sowie der Nachlass nicht ausreichen, um die angefallenen Bestattungskosten zu decken.

Die erforderlichen Bestattungskosten werden auf Antrag des Kostenpflichtigen übernommen, soweit diesem nicht zugemutet werden kann, die Kosten zu tragen. Sollten mehrere Kostenpflichtige (z. B. Erben) existieren, hat jeder einzelne Verpflichtete die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme seines jeweiligen Kostenanteiles zu stellen. Anspruchsberechtigt im Sinne von Paragraf 74 SGB XII sind die zur endgültigen Tragung der Bestattungskosten Verpflichteten.

Örtlich zuständig für die Entscheidung über die Übernahme der Bestattungskosten ist gemäß Paragraf 98 Abs. 3 SGB XII der Träger der Sozialhilfe, der bis zum Tod der leistungsberechtigten Person Sozialhilfe gewährte; in den anderen Fällen ist der Träger der Sozialhilfe örtlich zuständig, in dessen Bereich der Sterbeort liegt.

Erforderliche Unterlagen

  • Passkopie sowie Angaben zu Ihrer familiären Situation
  • Nachweis über die aktuelle Miethöhe und Nebenkosten
  • aktuelle Versicherungsscheine
  • Nachweise über besondere Belastungen (z. B. Darlehensrückzahlung, Ratenkauf)
  • Einkommensnachweise (Lohn- / Gehaltsabrechnungen bzw. Bescheide über Leistungen der Agentur für Arbeit, Jobcenter, der Krankenkasse, der Rentenstelle u. s. w.)
  • Kontoauszüge aller Konten (komplett)
  • Sparbücher und ggf. andere Vermögensnachweise
  • Nachweise über evtl. bestehende Lebens- bzw. Sterbeversicherungsansprüche anlässlich des Todes des Verstorbenen
  • Angaben zur Höhe des Nachlasses - gegebenenfalls Vorlage der Erbschaftsausschlagungserklärung bzw. des Testamentes
  • Sterbeurkunde
  • Bestattungsauftrag
  • Alle Beerdigungsrechnungen inklusive Gebührenbescheid