Bildung und Teilhabe

Bildungspaket

Wer kann Leistungen für Bildung und Teilhabe bekommen?

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien, die Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem AsylbLG oder dem SGB XII beziehen, können Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten.

Wer Bürgergeld bekommt, wendet sich für Leistungen aus dem Bildungspaket bitte an das zuständige Jobcenter.

Welche Leistungen gibt es?

  • die Kostenübernahme für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten/Schulfahrten für Schülerinnen und Schüler* bzw. entsprechende Ausflüge und Fahrten für Kinder in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege.
  • eine Pauschale für Schülerinnen und Schüler* von 51,50 Euro am 1. Februar 2021 und 103 Euro am 1. August 2021 für Schulranzen, Taschenrechner, Schreibhefte, Zeichenblock usw.
  • die erforderlichen Schülerbeförderungskosten unter bestimmten Voraussetzungen (vorrangig prüft der Schulträger).
  • die angemessenen Kosten für eine außerschulische Lernförderung, wenn die schulischen Angebote nicht ausreichen, um die schulrechtlich wesentlichen Lernziele zu erreichen.
  • die volle Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule, Kindertagesstätte, Kinderkrippe oder Kindertagespflege.
  • für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ein Budget von 15 Euro im Monat zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, um z.B. bei Vereins-, Kultur- oder Ferienangeboten, außerschulischem Musikunterricht, Sport und Spiel mitmachen zu können.

*Schülerinnen und Schüler sind alle Personen, die noch keine 25 Jahre alt sind, eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Zusätzliche Informationen

Informationen zu den weiteren Leistungen m Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie z.B. unter:

www.bmas.de

Merkblätter