Ehefähigkeitszeugnis

Zur Eheschließung in einigen ausländischen Staaten müssen deutsche Staatsangehörige ein Ehefähigkeitszeugnis vorlegen. Dieses können die Betroffenen beim Standesamt des Wohnortes beantragen. Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Hierzu sind gegebenenfalls auch die Eheschließungsvoraussetzungen einer oder eines ausländischen Verlobten zu prüfen. Der jeweilige Antragsteller beziehungsweise die jeweilige Antragstellerin muss daher Unterlagen von beiden Verlobten vorlegen.

Fristen

Ein deutsches Ehefähigkeitszeugnis hat eine Gültigkeitsdauer von sechs Monaten ab dem Tag der Ausstellung.

Erforderliche Unterlagen

Die benötigten Unterlagen entsprechen in etwa denen, die zur Anmeldung einer Eheschließung vorgelegt werden müssen. Rufen Sie uns bitte für nähere Informationen an oder sprechen Sie vor.

Gebühren

  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis, beide Verlobte deutsche Staatsangehörige: 52 Euro
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis bei Beachtung ausländischen Rechts: 74 bis 127 Euro