Einbürgerung/Staatsangehörigkeitsfeststellung

Staatsangehörigkeitsfeststellung

Sie benötigen eine urkundliche Bestätigung, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, hierfür können Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen.

Soweit der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit noch geklärt werden muss, können Sie bei uns eine solche Überprüfung beantragen.

Einbürgerung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben: Aus diesem Grunde planen Sie Ihre Einbürgerung. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürgerin oder Staatsbürger. Die Einbürgerung erfolgt nicht automatisch, sie muss beantragt werden.

Antragstellung

Zur Antragstellung vereinbaren Sie bitte einen Termin (siehe Online-Terminvereinbarung). Antragsformulare und weitere Informationen werden Ihnen dann zugesendet.

Gebühren

Einbürgerung

  • 255 Euro pro Person
  • 51 Euro pro Kind, für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden

Zusätzliche Informationen

Voraussetzungen für eine Einbürgerung

  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
  • Sie haben seit acht Jahren beziehungsweise mit deutschem Ehe- oder Lebenspartner oder deutscher Ehe- oder Lebenspartnerin seit drei Jahren Ihren gewöhnlichen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder eine bestimmte Art der befristeten Aufenthaltserlaubnis (z.B. Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug).
  • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bestreiten. Wer schuldlos Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, kann trotzdem eingebürgert werden.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat verurteilt.
  • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse, nachgewiesen durch mindestens ein B1-Sprachzertifikat oder einen in Deutschland erworbenen Hauptschulabschluss.
  • Sie haben Kenntnisse über die Rechts- und Gesellschaftsordnung sowie die Lebensverhältnisse in Deutschland. Diese müssen mit einem Einbürgerungstest oder einem deutschen Schulabschlusszeugnis nachgewiesen werden.
  • Sie müssen grundsätzlich Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben. Es sei denn, Sie sind Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder gehören einem Staat an, der die Aufgabe Ihrer Staatsangehörigkeit nicht zulässt (z.B. Afghanistan oder Iran).

Bei Rückfragen zu Ihrem konkreten Fall, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail bevor Sie einen Termin zur Antragstellung auf Einbürgerung vereinbaren.

Merkblätter