Elektronische Identitätskarte (eID)

Zum 1. Januar.2021 trat das Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG) in Kraft.

Funktion

Dies bedeutet, dass für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind, auf Antrag eine Karte mit einer Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt wird. Somit kann auch dieser Personenkreis die Online-Ausweisfunktion nutzen.

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweispapier oder als Reisedokument. Daher fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe.

Die eID-Karte kann nur für Antragsteller, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und nur mit einer eingeschalteten Online-Ausweis-Funktion ausgestellt werden.

Gültigkeitsdauer

Jede eID-Karte wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Verfahren

Beantragt werden kann die Karte in den Bürgerbüros.

Nachdem die Bundesdruckerei GmbH die bestellte eID-Karte an das Bürgerbüro ausgeliefert hat, erhält die antragstellende Person einen PIN-Brief. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer der Karteninhaber bzw. die Karteninhaberin eine sechsstellige PIN selbst setzen kann. Erst dann ist die Online-Ausweisfunktion einsatzbereit. Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Online-Ausweisfunktion.

Gebühren

Die Gebühr für die eID-Karte beträgt 37 Euro.

Onlineservices

Terminvereinbarung

Online-Terminvereinbarung

Termine für alle Bürgerbüros können grundsätzlich nur online beantragt werden. Termine sind immer für die nächsten 42 Tage (6 Wochen) freigeschaltet. Im zentralen Bürgerbüro Bismarckstraße ist die Vorsprache grundsätzlich auch ohne Termin möglich. Hier muss aber, je nach Andrang, mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Bei zu großem Kundenaufkommen kann die Ausgabe von Wartemarken auch vorzeitig eingestellt und der Zugang auf Terminkundinnen und -kunden beschränkt werden.

Termine für die Bürgerbüros Achtmorgenstraße, Oggersheim und Oppau können ausschließlich online gebucht werden. Sofern keine Online-Termine mehr zur Verfügung stehen, können Sie ausschließlich in dringenden bzw. unaufschiebbaren Fällen telefonisch einen Termin im Bürgerbüro Bismarckstraße vereinbaren.