Entfernungsbescheinigung

Amtliche Ermittlung der kürzesten, üblicherweise befahrbaren oder begehbaren Strecke zwischen zwei Adressen innerhalb von Ludwigshafen am Rhein

Für die Beantragung von Sozialleistungen, zum Beispiel bei einem Arbeitsplatzwechsel, bei einem Umzug, bei Schülerfahrtkosten oder einer Finanzierunghilfe beim Erwerb eines PKW für Schwerbehinderte u.a. wird gelegentlich ein Nachweis über die kürzeste üblicherweise befahrbare oder begehbare Strecke zwischen zwei Adressen innerhalb des Stadtgebietes gefordert.

Die Entfernungsbescheinigung dient zur Vorlage bei Behörden. Geht die Strecke über die Stadtgrenze hinaus, wird eine Teilentfernungsbescheinigung bis zur Stadtgrenze ausgestellt und auf Wunsch der betroffenen nächsten Nachbarkommune zur Vervollständigung übermittelt.

Gebühren

  • Kostenfrei für formgebundene Anträge, die von einer Behörde nach dem Sozialgesetzbuch angefordert werden
  • Andernfalls wird eine Gebühr von 32,10 Euro berechnet