Fahrradständer - Aufstellen

Die Aufstellung von Fahrradständern ist genehmigungspflichtig. Nach Antragstellung durch die Bürgerin beziehungsweise den Bürger findet eine Ortsbesichtigung statt, bei der die Feststellung getroffen wird, ob eine Genehmigung erteilt werden kann oder eine Ablehnung erfolgt. Eine Genehmigung wird für die Dauer von drei Jahren erteilt. Sie kann nach Ablauf der Dauer auf weitere drei Jahre verlängert werden.

Besonderheiten

Erteilung einer Genehmigung für den Gehwegbereich: Generell muss eine Restgehwegbreite (1,20 Meter bis zwei Meter) verbleiben (abhängig vom Ort).

Gebühren

  • Genehmigung für ein Jahr: 55,40 Euro
  • Genehmigung für maximal drei Jahre: 140 Euro