Fischereischein

Jugendfischereischein, Fischereierlaubnisschein

Zur Ausübung der Fischerei ist ein gültiger Fischereischein erforderlich. Der Fischereischein ist bis zu fünf Jahre gültig und gilt im gesamten Bundesgebiet. Den Fischereischein bekommen Sie beim Bereich Umwelt ausgestellt oder verlängert. Die Verlängerung der Fischereischeine erfolgt immer bis zum 31. Dezember. Er kann ab Dezember für das Folgejahr verlängert werden.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Fischereischeines

  • Nachweis, dass die Fischerprüfung abgelegt wurde
  • Erstwohnsitz im Stadtgebiet Ludwigshafen

Zur Beantragung des Fischereischeins benötigen Antragstellende ein Passbild.

Jugendfischereischein

Der Jugendfischereischein wird Jugendlichen zwischen sieben und 16 Jahre ausgestellt.
Ab 14 Jahren kann die Fischerprüfung absolviert werden.
Ab 16 Jahren ist die bestandene Fischereiprüfung erforderlich, um einen Fischereischein ausgestellt zu bekommen.

Fischerprüfung

Zur Fischerprüfung können Sie sich beim Bereich Umwelt anmelden. Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis zur Prüfungsanmeldung mit.
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Absolvierung eines Vorbereitungskurses über 35 Stunden. Die Fischerprüfung findet zweimal jährlich statt (im Frühsommer und im Winter). Anmeldeschluss ist vier Wochen vor der Prüfung. Den genauen Termin sowie nähere Informationen erfahren Sie von den Mitarbeiterinnen des Bereichs Umwelt.

Fischereierlaubnisschein

In allen Binnengewässern darf ohne einen zusätzlichen Erlaubnisschein nicht gefischt werden. Der Fischereierlaubnisschein wird vom jeweiligen Inhaber oder der jeweiligen Inhaberin beziehungsweise Pächter oder Pächterin des Fischereirechts des Gewässers ausgegeben. In Ludwigshafen sind dies die jeweiligen Angelsportvereine; für den Rhein ist der Fischereierlaubnisschein in Geschäften für Anglerbedarf erhältlich.  

Zusätzliche Informationen

Beim Fischen ist die Landesfischereiordnung zu beachten. Hier werden Mindestmaße der Fischarten, Schonzeiten, Schonreviere und andere Beschränkungen für das Angeln festgelegt.