Führerschein - Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis

Wurde eine gültige ausländische Fahrerlaubnis durch das Gericht oder die Verwaltungsbehörde entzogen und damit das Recht aberkannt, mit dieser Fahrerlaubnis in Deutschland zu fahren, muss die ausländische Fahrerlaubnis durch die Verwaltungsbehörde anerkannt werden. Für die Anerkennung einer ausländischen Fahrerlaubnis gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Neuerteilung einer deutschen Fahrerlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Vorlage des gültigen ausländischen Führerscheins
  • Ausweispapiere
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Übersetzung bei Drittstaaten durch einen in Deutschland anerkannten Übersetzer bzw. eine anerkannte Übersetzerin

Gebühren

  • 263,40 Euro zuzüglich 13 Euro für Führungszeugnis
  • Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung (13 Euro) oder vorab mit der Schlüsselnummer K04
  • Registerauskünfte werden durch die Verwaltungsbehörde angefordert

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter