Führerschein - Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis aufgrund einer ausländischen Fahrerlaubnis

Sie besitzen eine ausländische Fahrerlaubnis und möchten diese in eine deutsche Fahrerlaubnis "umtauschen". Ihr ausländischer Führerschein wird grundsätzlich nach der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis eingezogen.

  • EU/EWR-Fahrerlaubnisse
  • Anlage 11 Staaten
  • "Drittstaaten"

Für diese gibt es unterschiedliche Regelungen. Bitte im Einzelfall persönlich vorsprechen und nachfragen.

Erforderliche Unterlagen

EU/EWR:

  • Ausweispapiere
  • ausländischer Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Eventuell noch weitere Unterlagen, dies kann nur vor Ort geklärt werden, zum Beispiel bei der Umschreibung einer Fahrerlaubnisklasse C oder D
  • Registerauskünfte werden durch die Verwaltungsbehörde angefordert.

Anlage 11 Staaten:

  • Ausweispapiere
  • Gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung vom ADAC oder von einem gerichtlich bestellten vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich vereidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin für Land- oder Oberlandesgerichte (Klassifizierung dringend angeben)
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007

Drittstaaten:

  • Ausweispapiere
  • Gültiger ausländischer Führerschein
  • Übersetzung vom ADAC oder von einem gerichtlich bestellten vereidigten Dolmetscher oder Übersetzer beziehungsweise einer gerichtlich vereidigten Dolmetscherin oder Übersetzerin für Land- oder Oberlandesgerichte
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Name beziehungsweise Ausbildungsvertrag der Fahrschule

Zusätzlich benötigte Unterlagen für nachstehende Klassen:

Klasse A / A1 / B / BE / M / L / S / T

  • Nachweis über eine Schulung in Erster Hilfe
  • Sehtestbescheinigung

Klasse C / C1 / CE / C1E

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Führungszeugnis mit Kennnummer Ü99 Erteilung einer Fahrerlaubnis (alt K01) bei erstmaligem Eintrag der Schlüsselzahl 95, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro
  • eventuell IHK-Prüfung oder Weiterbildung für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Klasse D / DE / D1E

  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV)
  • Führungszeugnis mit Kennnummer Ü99 Erteilung einer Fahrgastbeförderung (alt K09), Beantragung beim Bürgerservice, nach Antragstellung 13 Euro
  • eventuell IHK-Prüfung oder Weiterbildung für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Gebühren

  • 35 Euro plus zwischen 40,80 Euro und 50,30 Euro Eintrag Schlüsselzahl 95
    (EU/EWR)
  • 35 Euro oben genannte Gebühren für Schlüsselnummer 95
    (Anlage 11 Staaten sofern keine Prüfung erforderlich ist)
  • 43,90 Euro plus oben genannte Gebühren für Eintrag Schlüsselnummer 95
    (Drittstaaten, Klasse A / A1 / B / BE / M / L / S / T, Klasse C / C1 / CE / C1E, Klasse D / DE / D1E)
  • 30,70 Euro für die eidesstattliche Versicherung
  • 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
  • 5,10 Euro Direktversand

Zusätzliche Informationen

EU/EWR-Staaten

Die Staaten der Europäischen Union:

  • Belgien
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Griechenland
  • Großbritannien
  • Luxemburg
  • Finnland
  • Portugal
  • Österreich
  • Niederlande
  • Irland
  • Frankreich
  • Schweden
  • Spanien
  • Italien
  • Bulgarien
  • Estland
  • Lettland
  • Litauen
  • Malta
  • Polen
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Tschechische Republik
  • Ungarn
  • Zypern

Des europäischen Wirtschaftsraumes

  • Island
  • Lichtenstein
  • Norwegen

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter