Führerschein - Erweiterung der Fahrerlaubnis

Grundsätzlich gelten bei einer Erweiterung der Fahrerlaubnis die gleichen Anforderungen wie für die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis. Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden. Name der Fahrschule, wenn die Fahrschule nicht in Ludwigshafen ist, den Ausbildungsvertrag mit der Fahrschule.

Erforderliche Unterlagen

Klasse A / A1 / B / BE / M / L / S / T

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Sehtestbescheinigung, wenn die uns vorliegende Bescheinigung älter als zwei Jahre ist
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe

Antrag auf Eintrag Schlüsselzahl (SZ) 96

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Teilnahmebescheinigung über Fahrerschulung gemäß Anlage 7a zu Paragraf 6a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erste Hilfe

Klasse C / C1 / CE / C1E

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV))
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • eventuell IHK-Prüfung oder Weiterbildungen für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Klasse D / DE / D1E

  • Ausweispapiere
  • Führerschein
  • Ein Passbild nach den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • Augenärztliches Gutachten (Anlage 6 der FeV)
  • ärztliche Bescheinigung (Anlage 5 Absatz 1 der FeV)
  • Eignungsgutachten (Anlage 5 Absatz 2 der FeV)
  • Führungszeugnis, Beantragung beim Bürgerservice nach Antragstellung 13 Euro
    oder vorab mit der Schlüsselnummer Ü99 Erteilung einer Fahrerlaubnis K01
  • eventuell IHK-Prüfung oder Weiterbildungen für den Eintrag der Schlüsselzahl 95 (Berufskraftfahrer-Qualifikation)

Gebühren

  • 40,60 Euro
    (Klasse A / A1/ B / BE / M / L / S / T)
  • 37,30 Euro
    (Antrag auf Eintrag Schlüsselzahl 96)
  • 43,90 Euro plus 42,60 Euro Eintrag Schlüsselzahl 95
    (Klasse C / C1 / CE / C1E)
  • 43,90 Euro plus 42,60 Euro Eintrag Schlüsselzahl 95
    (Klasse D / DE / D1E)
  • 8,70 Euro vorläufige Fahrberechtigung
  • 5,10 Euro Direktversand

Onlineservices

Termine bei der Fahrerlaubnisbehöre können online gemacht werden:

Online-Terminvereinbarung

Der Bereich Straßenverkehr verlangt für nicht abgesagte Termine bei der Führerscheinstelle Storno-Gebühren. Bei nicht wahrgenommenen und vorher nicht rechtzeitig stornierten Termine sind 22,50 Euro zu zahlen. Eine kostenlose, rechtzeitige Stornierung muss spätestens zwei Tage - also 48 Stunden - vor dem eigentlich gebuchten Termin erfolgen.

Merkblätter